Diese Sonderregelungen gibt es für elektrische Autos

12. Feb­ru­ar 2021 / Zeit Online / Quelle dpa / E wie Extras / © Julian Straten­schul­te/​d­pa/​d­pa-tmn
Elek­troau­to ins­ge­samt gün­stiger als Ben­zin­er. Die hohen Zuschüsse tra­gen dazu bei, dass Kun­den bere­its bei der Anschaf­fung der eVari­ante eines Pkw-Mod­ells mitunter weniger bezahlen als für den ver­gle­ich­baren Ver­bren­ner. Zu diesem Ergeb­nis kommt der Bun­desver­band eMo­bil­ität in ein­er Studie. Die Zahlen unter­stre­ichen laut BEM, dass die eMo­bil­ität nicht nur etwas für Besserver­di­ener sei: «Der Umwelt­bonus ist auf jeden Fall sin­nvoll, sollte aber noch auf weit­ere Fahrzeugk­lassen aus­geweit­et wer­den, etwa für Leicht­fahrzeuge», sagt Markus Emmert vom BEM.
»Zudem wäre es drin­gend erforder­lich, bei der Förderung stärk­er zwis­chen reinen eFahrzeu­gen und Hybri­den zu dif­feren­zieren«, find­et Emmert. Damit spielt er auch auf die Steuervergün­s­ti­gun­gen an: Ein Elek­tro-Dienst­wa­gen bis zu einem Brut­tolis­ten­preis von 40 000 Euro wird monatlich mit 0,25 Prozent besteuert, bei einem Plug-in-Hybri­den sind es hinge­gen 0,5 Prozent.
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