BEM fordert Neuregelung bei der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern

Der Bun­desver­band eMo­bil­ität set­zt sich für die Ver­bre­itung ein­er nach­halti­gen und zukun­fts­fähi­gen Neuen Mobil­ität ein. Um dieses Ziel zu erre­ichen, ist neben der Umstel­lung auf Elek­tro­mo­bil­ität ins­beson­dere auch eine intel­li­gente Verbindung der Verkehrsträger notwendig, die den Ein­satz von Zweirädern als Alter­na­tive zum Auto­mo­bil berücksichtigt.
»In der Ver­gan­gen­heit wurde deut­lich, dass einige unser­er Mit­glied­sun­ternehmen gewil­lt sind, eFahrräder als Dien­st­fahrzeuge für ihre Mitar­beit­er zur Ver­fü­gung zu stellen, hier­von jedoch auf­grund der derzeit­i­gen steuer­lichen Regelung für die Über­las­sung von Nicht-Kraft­fahrzeu­gen von Unternehmen an deren Mitar­beit­er abse­hen. Da diese Regelung die Ver­bre­itung von Elek­tro­fahrzeu­gen als Dien­st­fahrzeuge behin­dert, unter­stützen wir die Ini­tia­tive unseres Mit­glied­sun­ternehmens LeaseR­ad zur Neuregelung der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern«, so BEM-Vor­stand Chris­t­ian Heep.
Seit Ein­führung der soge­nan­nten 1%-Regel existiert für Kraft­fahrzeuge eine ein­deutige und prak­tik­able Regelung der Ver­s­teuerung des pri­vat­en Nutzungsan­teils von Dienst­wa­gen. Plant ein Unternehmen die Über­las­sung von Fahrrädern oder Ped­elecs, die keine Kraft­fahrzeuge sind, so set­zt die Finanzver­wal­tung die gesamte Leas­in­grate als zu ver­s­teuern­den Sach­bezugswert gem. §8 Abs. 2 Satz 1 EStG an. Diese Hand­habung mag zwar mit dem Wort­laut des Einkom­men­steuerge­set­zes vere­in­bar sein, stellt aber eine klare Benachteili­gung des Verkehrsmit­tels Fahrrad dar. Beim Pkw wird durch die 1%-Regel ohne weit­eren Nach­weis ein Pri­vat­nutzungsan­teil von 30 bis 35% unter­stellt. Der Ansatz der voll­ständi­gen Leas­in­grate zzgl. Nebenkosten beim Fahrrad würde einem Pri­vat­nutzungsan­teil von 100% entsprechen. Da ein Dien­st­fahrrad zu einem großen Teil für dien­stliche Fahrten genutzt wer­den kann und soll, ist eine pauschale Unter­stel­lung ein­er 100% pri­vat­en Nutzung unseres Eracht­ens nicht angemessen. Vielmehr sollte schon aus Gle­ich­be­hand­lungs­grün­den der gle­iche 30 bis 35%-Privatnutzungsanteil wie beim Pkw unter­stellt ange­set­zt wer­den, der eben­so für die als Kraft­fahrzeug gel­tenden S‑Pedelecs zur Anwen­dung kommt.
»In einem Brief an die zuständi­gen Abteilungsleit­er des Bun­desmin­is­teri­ums der Finanzen, des Bun­desmin­is­teri­ums für Verkehr, Bau und Stad­ten­twick­lung sowie an das Bun­desmin­is­teri­um für Umwelt, Naturschutz und Reak­tor­sicher­heit haben wir jet­zt gemein­sam mit LeaseR­ad und weit­eren Branchen­ver­bän­den auf die Prob­lematik aufmerk­sam gemacht und angeregt, gemein­sam mit den Lan­des­fi­nanzmin­is­te­rien eine bun­de­sein­heitliche Fest­set­zung des Sach­bezuges eines Fahrrades/Pedelecs vorzunehmen. Eine Fest­set­zung auf 1% des auf volle hun­dert Euro abgerun­de­ten Brut­tolis­ten­preis­es hal­ten wir vor dem Hin­ter­grund der Gle­ich­be­hand­lung der Verkehrsträger für drin­gend notwendig. Darüber hin­aus bietet sich die Möglichkeit, durch eine 0%-Besteuerung von pri­vat genutzten Dienst-Fahrrädern und Ped­elecs, einen Mark­tan­reiz für Unternehmen zu schaf­fen und ein aktives Zeichen zur Förderung alter­na­tiv­er Fort­be­we­gungsmöglichkeit­en zu set­zen«, erk­lärt Heep. »Wir sind sich­er, dass eine solche Fest­set­zung des ein­deuti­gen Sach­bezugswertes die Attrak­tiv­ität von Fahrrädern und Ped­elecs in Fir­men, Ver­wal­tun­gen und Organ­i­sa­tio­nen deut­lich erhöht. Damit wäre ein ein­fach­er, kostengün­stiger und sehr wirkungsvoller Schritt in Rich­tung der umwelt‑, verkehrs- und gesund­heit­spoli­tis­chen Ziele der Bun­desregierung möglich.«
Als Reak­tion auf das Schreiben der Branchen­ver­bände haben die Lohn­s­teuer­refer­at­sleit­er der Finanzmin­is­te­rien auf Bun­des- und Lan­desebene das The­ma behan­delt und eine Neuregelung in Aus­sicht gestellt.

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