Wohnwagen mit eAntrieb

02. März 2021 / Tagesspiegel Back­ground von Jens Tartler / mit Markus Emmert
Wenn das Elek­troau­to der Nor­mal­fall wird — was geschieht dann mit Wohn­wa­gen und gewerblichen Anhängern? Sie wer­den einen eige­nen eAntrieb erhal­ten. Die Branche hat die Tech­nik entwick­elt und arbeit­et jet­zt an der Zulas­sung der eTrailer.
BEM-Vor­standsmit­glied Markus Emmert befasst sich seit sechs Jahren damit. Aus­lös­er war für ihn eine eRal­ly mit Anhänger quer durch Europa. Seit drei Jahren gibt es im BEM eine Arbeits­gruppe mit derzeit 71 Teilnehmer:innen, darunter Wohn­wa­gen­her­steller wie Hymer und Knaus Tab­bert, die Fahrzeugher­steller VW und MAN, die Zulief­er­er Bosch und ZF sowie mehrere Hochschulen.
Aber auch wenn die Trail­er mal rollen, bleibt ein schein­bar banales, aber gravieren­des Prob­lem: Die heuti­gen Ladepunk­te sind in den meis­ten Fällen Sack­gassen. Das heißt, das E‑Auto fährt vor­wärts an die Säule, wird geladen und fährt rück­wärts wieder weg.
Notwendig seien deshalb Dri­ve-through-Ladesäulen. Einige Ladesäu­len­be­treiber wie EnBW und Fastned haben das Prob­lem erkan­nt und bieten bere­its solche Ladepunk­te an. Das Bun­desverkehrsmin­is­teri­um hat das The­ma zum Beispiel im Schnel­l­ladege­setz berück­sichtigt. »Das ist auch wichtig für elek­trische Nutz­fahrzeuge«, betont Emmert.
Emmert und seine Kolleg:innen aus der zuständi­gen Arbeits­gruppe »eMo­bil­ität & Anhänger« sind ger­ade in ersten Gesprächen mit den Fach­leuten im Europäis­chen Par­la­ment. Spätestens im Herb­st 2022 soll die EG-Klas­si­fizierung ste­hen. Dann kön­nte die Zulas­sung durch das Kraft­fahrt-Bun­de­samt und die Auf­nahme in die Straßen­verkehrsor­d­nung schnell fol­gen. 2023 sollen die ersten eTrail­er zuge­lassen wer­den. Par­al­lel bear­beit­et der BEM auch noch gemein­sam mit dem Ver­band der Auto­mo­bilin­dus­trie die UN-Gremien in Genf, um das Prob­lem glob­al anzugehen.
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⇢ BEM-Arbeits­gruppe eMo­bil­ität & Anhänger

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