Steuernachteile für elektrische Geschäftswagen abschaffen

Ein Kom­men­tar von Andreas Jung, MdB, Beauf­tragter für Elek­tro­mo­bil­ität der CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bun­destag und Par­la­men­tarisch­er Beirat im Bun­desver­band eMobilität.
Der Steuer­nachteil bei Geschäftswa­gen muss aus­geglichen wer­den. Hier geht es nicht um eine Besser­stel­lung, son­dern um die Besei­t­i­gung eines Kosten­nachteils. Die Besei­t­i­gung dieses Nachteils spielt eine wichtige Rolle in unserem Regierung­spro­gramm Elek­tro­mo­bil­ität. Nach unser­er Mei­n­ung wird die Dienst­wa­gen­frage let­ztlich sog­ar einen großen Ein­fluss darauf haben, ob wir das Leit­mark­tziel von ein­er Mil­lion Fahrzeu­gen bis 2020 erre­ichen kön­nen. Die Rolle von Unternehmensfahrzeu­gen als anfänglich­er Treiber für den elek­trischen Massen­markt kann man kaum hoch genug einschätzen.
Bei der Ausar­beitung ein­er fair­eren Regelung für die pri­vate Nutzer­w­ertver­s­teuerung stand die CDU/C­SU-Frak­tion im Bun­destag im Aus­tausch mit dem Bun­des­fi­nanzmin­is­teri­um. Der jet­zt vom Min­is­teri­um vorgelegte Ref­er­ente­nen­twurf zum Jahress­teuerge­setz ist ein großer Fortschritt. Bei bat­terieelek­trischen Fahrzeu­gen erlaubt der Entwurf, die Kosten der Bat­terie vom Lis­ten­preis abzuziehen, der als Bemes­sungs­grund­lage für die Einkom­men­steuer dient.
Die Gründe, der­en­twe­gen auch wir glauben, dass eine Änderung bei den Dienst­wa­gen wie eine »Ini­tialzün­dung« für den Elek­troau­tomarkt wirken kann, müssen hier kaum im Einzel­nen wieder­holt wer­den. Auss­chlaggebend ist sich­er, dass je nach Fahrzeugk­lasse Elek­troau­tos derzeit noch bis zu dop­pelt so teuer sein kön­nen, wie kon­ven­tionelle Ver­gle­ichs­fahrzeuge. Schafft also ein umwelt­be­wusstes Unternehmen ein solch­es Auto an, zahlen die Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er, wenn sie das Auto auch pri­vat nutzen, mit ihrem Nutzw­er­taus­gle­ich einen riesi­gen Malus. Der ist so groß, dass die Mitar­beit­er ihn über die gün­stigeren Kilo­me­terkosten nicht annäh­ernd wieder »here­in­fahren« kön­nen. Also bit­ten sie ihren Arbeit­ge­ber lieber doch um ein kon­ven­tionelles Fahrzeug — zum Schaden der Umwelt und der inno­v­a­tiv­en Fahrzeughersteller.
Die Argu­mente der Geg­n­er ein­er Anpas­sung kon­nten nie wirk­lich überzeu­gen. Das meist zuerst ange­führte Argu­ment, ein steuer­rechtlich­er Ein­griff ver­stoße gegen die Gle­ich­be­hand­lung und sei daher nicht ver­fas­sungskon­form, kann ich am wenig­sten nachvol­lziehen. So ist es zum Beispiel bei gepanz­erten Sicher­heits­fahrzeu­gen schon lange Usus, statt des erhe­blich höheren Lis­ten­preis­es den eines geringer motorisierten, ungepanz­erten Fahrzeugs zugrunde zu leg­en, der dem niedrigeren Nutzw­ert des Fahrzeugs auch tat­säch­lich entspricht.
Manch­mal hört man auch ein echt­es »Nei­dar­gu­ment«: Durch die Abwe­ichung vom Brut­tolis­ten­preis schaffe man Steuer­vorteile für — sowieso bere­its priv­i­legierte — Dienst­wa­gen­fahrer und ‑fahrerin­nen. Dieser Vor­wurf hält der näheren Betra­ch­tung mein­er Mei­n­ung nach erst recht nicht stand.
Dafür gibt es gle­ich drei Gründe: Erstens bewe­gen wir uns hier eher im unteren Klein­wa­genseg­ment. Zweit­ens: Elek­troau­tos bieten ja gar nicht mehr Kom­fort oder prak­tis­chen Nutzw­ert, als der äquiv­a­lente Ben­zin­er oder Diesel. Im Gegen­teil: Auch wenn sie 90 Prozent der täglichen Fahrten her­vor­ra­gend erledi­gen, so gibt es eben immer noch Ein­schränkun­gen bei der Reich­weite und der Zuladung. Der Grund dafür, dass sie teur­er sind, liegt also keines­falls im Luxus. Er liegt einzig und allein an den derzeit noch hohen Bat­teriekosten, die keinen Extra-Nutzw­ert für die Fahrer bringen.
Und drit­tens: Die Steuerzahler ver­lieren über die Reform kein Geld. Denn unter der derzeit noch gel­tenden Steuer­lage wer­den eben schlicht viel weniger Elek­tro­fahrzeuge verkauft — es gibt also gar keine Steuer-Mehrein­nah­men, die die Reform »fressen« kön­nte. Im Gegen­teil: Der Kauf des teur­eren Elek­tro­fahrzeugs durch das Unternehmen bringt der Staatskasse noch ein Plus über die Mehrwertsteuer.
Daher mein Cre­do: Die Kor­rek­tur der Ver­s­teuerung des pri­vat­en Nutzer­vorteils sorgt auf dem Dienst­wa­gen­markt für einen fairen Wet­tbe­werb auf Augen­höhe zwis­chen elek­trischem und kon­ven­tionellem Fahrzeug. Indem sich die Ver­s­teuerung des pri­vat­en Nutzer­vorteils an den Mehrkosten für die Bat­terie ori­en­tiert, min­dert sich der Aus­gle­ich auch automa­tisch, wenn sich die Preise von Elek­troau­to und kon­ven­tionellem Fahrzeug im Massen­markt annähern.
Und an die mit­tel­fristige Wet­tbe­werb­s­fähigkeit der Elek­tro­fahrzeuge, wenn wir den Markt ein­mal ordentlich in Schwung gebracht haben, glauben wir schließlich alle. Deshalb — da schließt sich der Kreis — set­zen wir uns für die weit­ere ziel­stre­bige Umset­zung der Geset­zesvor­lage ein.
Andreas Jung, MdB
Beauf­tragter für Elek­tro­mo­bil­ität der CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bundestag
Par­la­men­tarisch­er Beirat im Bun­desver­band eMobilität
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