BEM wendet sich gegen Aufweichungen von Ladesäulen-Standards – Verband wirbt für bessere Datenerfassung öffentlicher Ladepunkte

Berlin, 28.03.2023. Mit ein­er von tech­nis­chen Details gefüll­ten Stel­lung­nahme hat der BEM | Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. auf die jüng­ste Län­der- und Ver­bän­dean­hörung zum Entwurf der Drit­ten Ladesäu­len­verord­nung (LSV) reagiert. Darin spricht sich der Ver­band gegen die von der Bun­desregierung geplante Fristver­längerung bei der Imple­men­tierung von ein­heitlichen Bezahlsys­te­men beim Ad-hoc-Laden an Lade­in­fra­struk­tur (LIS) für elek­trische Fahrzeuge bis zum 01.07.2024 aus. Zum einen befürcht­en die Branchen­vertreter einen nach­halti­gen Qual­itätss­chaden im Ladenetz, wie etwa Hür­den beim bar­ri­ere­freien Zugang oder der Abrech­nung von Ladeleis­tun­gen. Zum anderen sieht der Ver­band in ein­er Fristver­längerung einen konkreten Wet­tbe­werb­snachteil von Unternehmen, die zum 01.07.2023 frist­gemäß und geset­zeskon­form viel Zeit und Geld für die Anforderun­gen der zurück­liegen­den LSV-Änderung investiert haben. Der BEM macht darauf aufmerk­sam, dass die neuen Regelun­gen vor dem Hin­ter­grund der AFIR-Richtlin­ie aus Brüs­sel keine Wider­sprüche kon­stru­ieren dür­fen und deshalb drin­gend die Har­mon­isierung auf europäis­ch­er Ebene zu empfehlen sei.

Weit­er­hin hat sich der BEM für eine Vere­in­fachung des Mess- und Eichrechts aus­ge­sprochen. Durch das Aufeinan­dertr­e­f­fen von Vorschriften des Mess- und Eichrechts und Vorschriften der Zer­ti­fizierung von Pay­ment-Aufla­gen an ein­er Ladesäule wet­teifern die Geset­zge­ber um die fach­liche und gle­ichzeit­ig kun­de­nun­fre­undlich­ste Vorherrschaft für Aufla­gen zum Bau von Ladelö­sun­gen. Hier ruft der BEM drin­gend zum Abbau von Dop­pel­prü­fun­gen auf und fordert mehr Prozessklarheit für Her­steller und Betreiber von Ladeinfrastruktur.

Nach Ansicht des Branchen­ver­ban­des sollte die Ladesäu­len­verord­nung zudem drin­gend über die Fahrzeugk­lassen M und N hin­aus für weit­ere Fahrzeuge geöffnet wer­den. Damit gemeint sind die Fahrzeuge der Klassen L und O, wozu unter anderem Leicht­fahrzeuge wie z.B. Motor­räder gehören, welche im Anwen­dungs­bere­ich der gülti­gen LSV nicht erfasst sind. Da sich zudem die Trans­portin­dus­trie auf den Ein­satz von elek­trischen Anhängern (eTrail­ern) vor­bere­it­et, müssen deren Anforderun­gen an die Ladeein­rich­tun­gen eben­falls mit aufgenom­men werden.

Abschließend spricht sich der BEM für die Erhe­bung von mehr als den bis­lang geplanten Dat­en von öffentlich zugänglich­er LIS durch die Bun­desnet­za­gen­tur aus. Dies erfordere eine andere Soft­ware als die bish­erige „excel­basierte“ Lösung und soll zum Ziel haben, dass auch Drit­tan­wen­dun­gen wie Ladesäulen-Such­maschi­nen ein­fach ange­bun­den wer­den könnten.

Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) ist ein Zusam­men­schluss von Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaftlern und Anwen­dern aus dem Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität, die sich dafür ein­set­zen, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die aktive Ver­net­zung von Wirtschaft­sak­teuren für die Entwick­lung nach­haltiger und inter­modaler Mobil­ität­slö­sun­gen, die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität und die Durch­set­zung von mehr Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antrieb­skonzepte. Der Ver­band wurde 2009 gegrün­det. Er organ­isiert 450 Mit­glied­sun­ternehmen, die ein jährlich­es Umsatzvol­u­men von über 100 Mil­liar­den Euro verze­ich­nen und über eine Mil­lion Mitar­beit­er weltweit beschäfti­gen. In 19 Arbeits­grup­pen arbeit­en über 2.000 angemeldete Teilnehmer*innen zur kom­plet­ten Band­bre­ite der eMobilität.


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