In privaten Neubauten müssen Schutzrohre für Ladeinfrastruktur Pflicht sein

28. Okto­ber 2020 / ZVEI: Die Elek­troin­dus­trie / © ZVEI / Alexan­der Grüber
Der Entwurf des GEIG, den das Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Energie (BMWi) in den Bun­destag ein­bringt, sieht auss­chließlich bei Wohnge­bäu­den mit mehr als zehn Woh­nun­gen und im Falle von geplanten Stellplätzen vor, dass jed­er Stellplatz mit einem Leer­rohr aus­ges­tat­tet wird. Über dieses kön­nen dann nachträglich Kabel für eine Ladesäule einge­bracht wer­den. Laut Wolf­gang Weber, Vor­sitzen­der der ZVEI-Geschäfts­führung, ist der Geset­ze­sen­twurf wenig ambi­tion­iert und ent­täuschend, zumal damit lediglich 20 Prozent des pri­vat­en Neubau­mark­ts auf den Wech­sel zur Elek­tro­mo­bil­ität vor­bere­it­et wer­den. »Lade­vorgänge wer­den über­wiegend entwed­er zuhause oder am Arbeit­splatz stattfinden.«
Stattdessen fordert Weber, einen Stellplatz jedes Ein­fam­i­lien­haus­es mit einem Schutzrohr zu verse­hen. Im Geschoss­bau solle jede vierte Woh­nung die Infra­struk­tur für eine Lademöglichkeit bere­i­thal­ten. Ins­ge­samt wür­den somit rund 75 Prozent des jährlichen Pri­vat-Neubau­mark­ts in Deutsch­land für die Elek­tro­mo­bil­ität zukun­fts­fähig gemacht. »Nur wenn der elek­trische Antrieb zunehmend genutzt wird, kön­nen wir die von der Bun­desregierung avisierten CO2-Einsparun­gen im Verkehr erre­ichen. Für die Nutzung benöti­gen wir neben einem bre­it­en Ange­bot an Elek­tro­fahrzeu­gen und ein­er flächen­deck­enden öffentlichen Lade­in­fra­struk­tur vor allem viele Lademöglichkeit­en im pri­vat­en Raum«, so Weber. «Der Erfolg der Verkehr­swende entschei­det sich auch in der Tiefgarage.«
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