Bayerische Landtags-Opposition scheitert mit Forderung nach mehr Elektroautos für die Staatsregierung
Die bayerischen Minister müssen künftig doch nicht auf umweltfreundlichere Dienstwagen umsteigen: Der Landtag hat am 15.04.2015 mit seiner CSU-Mehrheit einen Vorstoß der Opposition abgelehnt.
Die wollte vor dem Hintergrund einer Studie der Deutschen Umwelthilfe, wonach die Dienstwagenflotte der bayerischen Staatsregierung die klimaschädlichste bundesweit sei, mehr Elektroautos und CO2-ärmere Fahrzeuge durchsetzen.
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CO2-Schleudern der bayerischen Minister nicht mehr zeitgemäß
Die bayerische Regierung steht zum wiederholten Male in der Kritik aufgrund ihrer klimaschädlichen Dienstfahrzeuge (eMobilitätOnline berichtete). Nun ist der Chor der Kritiker um eine Stimme lauter geworden: Der Bundesverband eMobilität (BEM) moniert, dass die Landesregierung mit ihrer Entscheidung gegen mehr Elektroautos und CO2-ärmere Fahrzeuge ihre Vorbildfunktion nicht wahrnehme - und sich damit nicht zuletzt gegen die im Land beheimateten Automobilhersteller positioniere.
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Harsche Kritik an CO2-Schleudern für bayerische Minister
Bayrische Landesregierung richtet sich gegen eigene Automobilhersteller. Die bayerischen Minister müssen künftig doch nicht auf umweltfreundlichere Dienstwagen umsteigen: Der Landtag lehnte am 15. April 2015 mit seiner CSU-Mehrheit einen Vorstoß der Opposition ab. Die wollte vor dem Hintergrund einer Studie der Deutschen Umwelthilfe, wonach die Dienstwagenflotte der bayerischen Staatsregierung die klimaschädlichste bundesweit sei, mehr Elektroautos und CO2-ärmere Fahrzeuge durchsetzen.
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Privilegienstreit
Das Ziel ist ambitioniert: Bis 2020 sollen auf Deutschlands Straßen eine Million Elektrofahrzeuge rollen. Bisher sind allerdings nur wenige dieser Fahrzeuge zu sehen. Das soll sich jetzt ändern. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf (18/3418) vorgelegt, nach dem Elektrofahrzeuge privilegiert werden sollen. Dazu gehören unter anderem das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, die Ermäßigung bei Parkgebühren und die Nutzung von Busspuren.
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BEM-Präsident kritisiert im Verkehrsausschuss des Bundestags das EmoG
Diese Woche fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zum geplanten Elektromobilitäts-Gesetz (EmoG) statt. Als Experte war auch BEM-Präsident Kurt Sigl vor Ort, der die Kritik des Bundesverbandes eMobilität (BEM) am EmoG erläuterte.
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BEM-Präsident spricht zum Verkehrsausschuss des Bundestags
Berlin. 05. Februar 2015. Am 04. Februar 2015 fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur statt, bei der es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur »Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge« ging. Zu den anwesenden Experten, die von den Bundestagsabgeordneten zum Thema befragt wurden, gehörte auch BEM-Präsident Kurt Sigl, der die Kritik des Bundesverbandes eMobilität am Gesetzesentwurf umfassend darstellen konnte.
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BEM initiiert Führerschein-Neuregelung für Elektrotransporter
Insbesondere im Bereich der City-Logistik steckt großes Potential für die eMobilität. Lieferfahrten in Ballungsgebieten eignen sich besonders für die Anwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, da in einer Schicht viele Stopps und wenig Tourenkilometer zurückgelegt werden. Neben einer Reduktion der lokalen CO2-Emissionen und der damit einhergehenden Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen geht auch das häufige Anfahren wesentlich geräuscharmer von statten und erhöht auf diese Weise insgesamt die Lebensqualität in unseren Städten.
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eLaster mit PKW-Führerschein lenken
Berlin (e21.info) - Fahrer von elektrisch betriebenen Kleintransportern benötigen künftig in vielen Fällen nur noch einen PKW-Führerschein. Erst ab einem Gewicht von mehr als 4,25 Tonnen ist ein LKW-Führerschein der Klasse C erforderlich. Darauf verweist der Bundesverband eMobilität (BEM), der die Neuregelung gemeinsam mit Vertretern aus der Logistik- und Automobilbranche angestoßen hatte.
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BEM fordert Steuerbefreiung für umgerüstete Elektrofahrzeuge
Seit 2012 sind Elektroautos, die im Zeitraum vom 18.05.2011 bis 31.12.2015 erstmalig zugelassen werden, zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Bei einer Zulassung bis zum 31.12.2020 gilt die Steuerbefreiung für fünf Jahre. Bisher wurden Halter von auf eAntrieb umgerüsteten Fahrzeugen jedoch zur Kasse gebeten. Einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es nun gelungen, beim Finanzamt Landshut eine Steuerbefreiung für ein umgebautes Elektrofahrzeug zu erwirken.
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Mittelstandsallianz positioniert sich zum Thema Energie
Die Mittelstandsallianz, der auch der Bundesverband eMobilität angehört, hat Ende März ein Positionspapier zum Thema »Innovativ und flexibel. Energie als Standortfaktor.« an die beiden Parlamentarischen Staatssekretäre im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Brigitte Zypries und Iris Gleicke offiziell übergeben.
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