31. August 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe diesen Brief in einer Angelegenheit, die mir persönlich sehr wichtig ist, aber außer mir auch noch einige tausend andere Menschen betrifft. Es geht um die Zulassung sogenannter Personal Light Electric Vehicles (PLEV’s) – oder auch Elektrokleinstfahrzeuge – für den deutschen Straßenverkehr. Ein Elektrokleinstfahrzeug definiert sich im Allgemeinen als ein leichtes, elektrobetriebenes Fahrzeug, welches schneller als 6 km/h fahren kann. In Deutschland gelten Fahrzeuge dieser Art als Kraftfahrzeuge. Als solche müssen sie nach deutschem Recht zugelassen und versichert werden. Abgesehen von Segways, für die es eine Ausnahmereglung gibt, gibt es derzeit in Deutschland keine Typendefinition für PLEV’s. Folglich kann ein Fahrzeug dieser Klasse nicht zugelassen werden und gilt im deutschen Straßenverkehr somit als illegal.