1.000 Euro für ein Ökoauto

Förder­pro­gramm »Umwelt­fre­undlich mobil«
Hei­del­berg gibt als einzige Kom­mune in Deutsch­land einen Zuschuss für »Öko-Autos«: 1.000 Euro steuert die Stadt im Rah­men des Förder­pro­gramms »Umwelt­fre­undlich mobil« zur Anschaf­fung eines neuen Elektro‑, Erdgas- oder Hybrid­fahrzeugs bei. Die neuen Tech­nolo­gien wie Elek­tro­mo­bil­ität, Hybrid­mo­toren und Erdgas­fahrzeuge tra­gen dazu bei, die Luft- und Lärm­be­las­tung sowie den CO2-Ausstoß durch den Straßen­verkehr zu reduzieren. Die Stadt strebt eine Vor­re­it­er­rolle beim Wech­sel auf inno­v­a­tive Tech­nolo­gien an. Dazu gehört im Rah­men des Aus­baus der eMo­bil­ität eine kli­mafre­undliche Stromerzeu­gung mit Erneuer­baren Energien.
Hei­del­berg set­zt sich seit Jahren für den Kli­maschutz ein. Als eine von 19 Kom­munen bun­desweit nimmt die Stadt am Bun­des­förder­pro­gramm »Mas­ter­plan 100 % Kli­maschutz« teil. Bis 2050 will Hei­del­berg die CO2-Emis­sio­nen um 95 % reduzieren und den Energiebe­darf der Kom­mune um die Hälfte senken.
Wer wird gefördert?
Einen ein­ma­li­gen Zuschuss kann jed­er bekom­men, der sich ein ab Werk aus­ges­tat­tetes Elek­tro- oder Hybrid­fahrzeug anschafft. Nicht förder­fähig sind Eigen­ba­u­fahrzeuge, eBikes, Ped­elecs und Seg­ways. Gefördert wer­den auch mono- oder biva­lente Erdgas­fahrzeuge, die ab Werk serien­mäßig für Erdgas­be­trieb aus­gelegt wur­den. Nicht gefördert wer­den Fahrzeuge, die mit Flüs­sig­gas betrieben wer­den. Der Zuschuss wird jedem gewährt, der ein Erdgas‑, Elek­tro- oder Hybrid­fahrzeug im Stadt­ge­bi­et Hei­del­berg anmeldet und betreibt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfol­gt in Form eines ein­ma­li­gen Zuschuss­es für Neu­fahrzeuge in Höhe von 1.000 Euro pro Fahrzeug. Bei Elek­tro­fahrzeu­gen muss nachgewiesen wer­den, dass CO2-neu­traler Strom aus erneuer­baren Energiequellen bezo­gen wird, bei Hybrid­fahrzeu­gen muss nachgewiesen wer­den, dass nicht mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilo­me­ter aus­gestoßen wer­den. Den Kauf von Gebraucht­fahrzeu­gen fördert die Stadt Hei­del­berg, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug bish­er keine Förderung erhal­ten hat. Der Förder­be­trag beträgt dann ein­heitlich pauschal 400 Euro. Die Förderung ist unter Vor­lage der Rech­nung form­los beim Amt für Umweltschutz, Gewer­beauf­sicht und Energie zu beantra­gen. Der Antrag muss inner­halb von sechs Monat­en nach Kauf des Fahrzeugs zusam­men mit ein­er Kopie des Kaufver­trags und des Fahrzeugscheins sowie den jew­eils geforderten Nach­weisen ein­gere­icht werden.
Dr. Raino Winkler
Stadt Heidelberg
⇢ www.heidelberg.de

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