Strafzahlung von VW in Elektromobilität investieren

15. Juni 2018 / Artikel erschienen auf ⇢ www.emobilserver.de

Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) hat sich dafür aus­ge­prochen, die Strafzahlung von VW in Höhe von ein­er Mil­liarde Euro in die Förderung von Elek­tro­mo­bil­ität zu investieren: Der Betrag soll auss­chließlich ein­er „sauberen und nach­halti­gen Neuen Mobil­ität“ zugute kommen.
Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit
Im Zuge der Diese­laf­färe war bekan­nt gewor­den, dass die Abgaswerte der Diesel­mo­toren von VW und anderen Auto­her­stellern nicht den geset­zlich geforderten Reg­u­lar­ien entsprochen hat­ten. Den Unternehmen wird vorge­wor­fen, ihre Auf­sicht­spflicht ver­let­zt und Manip­u­la­tio­nen ermöglicht zu haben. Der Volk­swa­gen-Vor­stand hat­te schließlich am ver­gan­genen Mittwoch ein­er Strafzahlung in Höhe von ein­er Mil­liarde Euro zugestimmt.
Das „Bußgeld wegen Ord­nungswidrigkeit“ hat­te die Staat­san­waltschaft Braun­schweig ver­hängt. Fünf Mil­lio­nen Euro ent­fall­en auf die Ahn­dung der Ord­nungswidrigkeit, 995 Mil­lio­nen Euro auf das „Abschöpfen der durch die Diesel-Manip­u­la­tio­nen erziel­ten wirtschaftlichen Vorteile“, so die Staat­san­waltschaft. Das Geld fließt in die Lan­deskasse von Niedersachsen.
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