Die Anforderungen von Taxi-Fahrern an deren Fahrzeuge sind hoch. Viele Taxifahrer haben Schichten, die über die 8 Stunden Arbeitszeit weit hinaus gehen, etliche Kilometer werden am Tag zurück gelegt. Sind solche Strecken elektrisch möglich? Denn ein Taxifahrer kann mit einem Elektroauto ja nicht eben mal tanken gehen.
Kategorie: BEM-Pressemitteilungen
Neuzulassung von Elektrotaxis wird erschwert
Neues Eichrecht bremst Elektrotaxis aus. Am 01.11.2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor diesem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot, wie der Bundesverband eMobilität e.V. am 19.01.2017 mitteilt.
Neue Eichverordnung – Keine Zulassung fur E-Taxis?
Bremst die Politik bei E-Taxis? Der Bundesverband eMobilität schlägt Alarm. Der Grund liegt in der neuen Eichverordnung für Taxameter. Nur wenn der Hersteller eines Autos dieses auch als Taxi anbietet, darf es als solches zugelassen werden. Seit Ende 2016 werde die Neuzulassung von E-Taxis gesetzlich erheblich erschwert, klagt BEM: Am 1. November 2016 endete die Übergangsfrist der neuen Eichverordnung für Taxameter. Damit fielen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.
Verordnung bremst Elektroautos
Taxifahrer haben es in Deutschland derzeit schwer, ein Elektroauto zu kaufen. Eine neue Eichverordnung für Taxameter bremst seit dem Jahreswechsel die Energiewende auf der Straße aus. Es gibt wenige Orte auf der Welt, an denen die Tesla-Dichte so hoch ist, wie am Flughafen von Amsterdam. Zwei Taxiunternehmer betreiben hier eine der größten Elektroflotten der Welt. 167 Model S transportieren die Passagiere hier vom Flughafen in die Innenstadt. In Deutschland wäre ein solches Modell seit einigen Monaten undenkbar.
Verordnung bremst eTaxen
Nicht nur der Toyota Prius ist ein beliebtes Taxi – auch Teslas sieht man immer öfter mit Taxischild herumfahren. Zurzeit haben die Stromer-Droschken aber ein typisch deutsches Problem: Wegen einer Eichverordnung dürfen viele nicht zugelassen werden.
Neues Eichrecht bremst Elektrotaxis aus
Der Bundesverband eMobilität und der Taxiverband BZP kritisieren, dass wegen des Eichrechts nur noch wenige Elektrotaxis zulassungsfähig sind.
Die Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst, weil das neue Eichrecht nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist nur noch die Zulassung ab Werk als Taxi angebotener Fahrzeuge zulässt. Diese Botschaft hat der Bundesverband eMobilität am 19. Januar 2017 in einer Pressemitteilung verbreitet. Der Verband erklärt darin, nur Nissan habe elektrische »„Taxifahrzeuge« im Angebot, die über den Kooperationspartner Intax ausgerüstet würden, nämlich den Leaf und den e-NV 200. Alle anderen Elektrofahrzeuge wie zum Beispiel der neue Opel Ampera-e oder das Tesla Model S seien nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr als Taxi umrüstbar.
BEM: Elektromobilität im Taxigewerbe wird ausgebremst
Aufgrund einer neuen Eichverordnung für Taxameter können seit Ende 2016 bundesweit keine Modelle mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den e-NV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.
Elektrotaxis werden ausgebremst
Mit der neuen Eichverordnung für Taxameter wird es für Taxiunternehmen fast unmöglich, auf Elektroautos umzusteigen. Denn die Modelle müssen als Taxi vom Hersteller angeboten werden. Eine Nachrüstung ist nicht möglich. Da bleibt derzeit nur ein Modell übrig.
Elektromobilität wird im Taxigewerbe gesetzlich ausgebremst
Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.
Deutschland: Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst
Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird in Deutschland seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Berlin – Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.


