Kategorie: BEM-Pressemitteilungen

Neuzulassung von Elektrotaxis wird erschwert

Neues Eichrecht bremst Elektrotaxis aus. Am 01.11.2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor diesem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot, wie der Bundesverband eMobilität e.V. am 19.01.2017 mitteilt.

Neue Eichverordnung – Keine Zulassung fur E-Taxis?

Bremst die Politik bei E-Taxis? Der Bundesverband eMobilität schlägt Alarm. Der Grund liegt in der neuen Eichverordnung für Taxameter. Nur wenn der Hersteller eines Autos dieses auch als Taxi anbietet, darf es als solches zugelassen werden. Seit Ende 2016 werde die Neuzulassung von E-Taxis gesetzlich erheblich erschwert, klagt BEM: Am 1. November 2016 endete die Übergangsfrist der neuen Eichverordnung für Taxameter. Damit fielen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.

Verordnung bremst Elektroautos

Taxifahrer haben es in Deutschland derzeit schwer, ein Elektroauto zu kaufen. Eine neue Eichverordnung für Taxameter bremst seit dem Jahreswechsel die Energiewende auf der Straße aus. Es gibt wenige Orte auf der Welt, an denen die Tesla-Dichte so hoch ist, wie am Flughafen von Amsterdam. Zwei Taxiunternehmer betreiben hier eine der größten Elektroflotten der Welt. 167 Model S transportieren die Passagiere hier vom Flughafen in die Innenstadt. In Deutschland wäre ein solches Modell seit einigen Monaten undenkbar.

Verordnung bremst eTaxen

Nicht nur der Toyota Prius ist ein beliebtes Taxi – auch Teslas sieht man immer öfter mit Taxischild herumfahren. Zurzeit haben die Stromer-Droschken aber ein typisch deutsches Problem: Wegen einer Eichverordnung dürfen viele nicht zugelassen werden.

Neues Eichrecht bremst Elektrotaxis aus

Der Bundesverband eMobilität und der Taxiverband BZP kritisieren, dass wegen des Eichrechts nur noch wenige Elektrotaxis zulassungsfähig sind.
Die Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst, weil das neue Eichrecht nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist nur noch die Zulassung ab Werk als Taxi angebotener Fahrzeuge zulässt. Diese Botschaft hat der Bundesverband eMobilität am 19. Januar 2017 in einer Pressemitteilung verbreitet. Der Verband erklärt darin, nur Nissan habe elektrische »„Taxifahrzeuge« im Angebot, die über den Kooperationspartner Intax ausgerüstet würden, nämlich den Leaf und den e-NV 200. Alle anderen Elektrofahrzeuge wie zum Beispiel der neue Opel Ampera-e oder das Tesla Model S seien nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr als Taxi umrüstbar.

Elektromobilität wird im Taxigewerbe gesetzlich ausgebremst

Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.

Deutschland: Elektromobilität im Taxigewerbe wird gesetzlich ausgebremst

Die Neuzulassung von Elektrotaxis wird in Deutschland seit Ende 2016 gesetzlich erheblich erschwert. Berlin – Am 1. November 2016 endete eine Übergangsfrist einer neuen Eichverordnung für Taxameter. Vor dem Hintergrund können nun bundesweit keine Fahrzeuge mehr als Taxi zugelassen werden, die nicht vom Hersteller selbst als Taxi angeboten werden. Damit fallen derzeit bis auf den Leaf und den eNV200 von Nissan alle Elektrofahrzeuge aus dem Angebot.

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