Hat das Elektrofahrzeug eine Chance?

Eine Frage, auf die drei Dok­toran­den der TU-München eine Antwort suchen
In einem drei Jahre währen­den Pro­jekt am Insti­tute For Advanced Study (IAS) der TU-München wur­den zur Beant­wor­tung der Frage wesentliche Grund­la­gen für einen ganzheitlichen Ansatz zur bre­it­flächi­gen Ein­führung der Elek­tro­mo­bil­ität betra­chtet. Mögliche Lösun­gen soll­ten hier­bei an den Her­aus­forderun­gen der glob­alen Mega­trends Umwelt­be­wusst­sein, Urban­isierung und demografis­ch­er Wan­del ori­en­tiert sein. Eine Präsen­ta­tion des holis­tis­chen Konzepts mün­det in dem Auf­bau des InnoTrucks der TU München.
Was ist die Ausgangssituation?
Auf die Mobil­ität der Erd­bevölkerung wird ein Wan­del zukom­men. Zunehmender Wohl­stand und ansteigende Bevölkerungszahlen in den asi­atis­chen Län­dern, speziell Chi­na und Indi­en, erfordern einen Umschwung in der Ver­wen­dung der Ressourcen der Erde. Der damit ver­bun­dene Anstieg des Mobil­itäts­bedürfniss­es würde bei beibehal­tener Ver­hal­tensweise nicht nur die notwendi­ge Reduk­tion des CO2-Ausstoßes behin­dern, son­dern auch die begren­zte Menge der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Rohstoffe weit­er ver­min­dern. Deren Ver­bren­nung mit ver­hält­nis­mäßig niedri­gen Wirkungs­graden wie in einem Pkw-Ver­bren­nungsmo­tor erscheint mit­tel­fristig eher unsin­nig, wer­den sie doch zur Vere­delung in andere Mate­ri­alien wie z.B. Kun­st­stoff durch die Chemiein­dus­trie eher benötigt.
Hier ste­ht aus wirtschaftlichen Grün­den zunächst eine Frage im Vorder­grund: Wie hoch ist der Absatz­markt für Elek­tro­fahrzeuge the­o­retisch anzuset­zen? Hierzu ist nicht notwendi­ger­weise erforder­lich, den anwach­senden Bedarf an Mobil­ität in Asien zu betra­cht­en. Ein großer Absatz­markt von heuti­gen Fahrzeugkonzepten liegt in Europa — und hier natür­lich auch in Deutsch­land — selbst.
Eine ein­fache Über­legung: Die sehr grob betra­chtete Anzahl von Fahrzeu­gen in Deutsch­land liegt bei mehr als 40 Mil­lio­nen. Davon sind ca. 30 % (12 Mil­lio­nen) Zweit­fahrzeuge. Von diesen wer­den 80 % auss­chließlich zu Fahrten stets unter 50 km ver­wen­det, also ca. 9 bis 10 Mil­lio­nen. Wür­den hier­von auch nur 50 % als Käufer eines Elek­tro­fahrzeuges gewon­nen, so läge der mögliche Absatz­markt bei annäh­ernd dem Fünf­fachen des für das Jahr 2020 angestrebten Bestands. Hierin sind noch nicht die Verteil­er- und Flot­ten­fahrzeuge als möglich­es zusät­zlich­es Poten­zial enthalten.
Den­noch scheint es für die Kun­den — bis auf wenige Aus­nah­men der Ear­ly Adopters — gute Gründe zu geben, diese Nach­frage nicht zu erzeu­gen. Hier ist zu ver­muten, dass eine bre­ite Kund­schaft nur dann für einen neuen Artikel zu gewin­nen ist, wenn dieser entwed­er gün­stiger als bish­er ver­gle­ich­bare, inter­es­san­ter gestal­tet oder mit erweit­ert­er Funk­tion­al­ität verse­hen ist. Die meis­ten heute ange­bote­nen eFahrzeug-Konzepte wider­sprechen aber diesen Kri­te­rien. Eine Steigerung der Nach­frage kön­nte also in der Befriedi­gung fol­gen­der Punk­te liegen: Das eFahrzeug muss min­destens die gle­ichen Betrieb­skosten und besten­falls bere­its die gle­ichen Anschaf­fungskosten zu einem ver­gle­ich­baren Ver­bren­nungs­fahrzeug aufweisen. Außer­dem sollte die Akquise zunächst nur an den poten­tiellen Kun­denkreis adressiert wer­den, der einen täglichen Mobil­itäts­be­darf mit dem Pkw von unter 100 km aufweist.
Aber selb­st wenn diese bei­den Punk­te erfüllt wür­den, bliebe immer noch eine Skep­sis dem Neuen gegenüber und würde den Kauf des bere­its Bewährten weit­er unter­stützen. Es erscheint daher erforder­lich, einen weit­eren Mehrw­ert in die Waagschale der Kaufentschei­dung zu leg­en. Das eFahrzeug sollte im geplanten Ein­satzbere­ich einen funk­tionalen Mehrw­ert ohne Mehrkosten gegenüber dem Ver­bren­nungs­fahrzeug aufweisen. Kurzum: Ein High­tech-Pro­dukt mit mehr Funk­tion­al­ität zum gle­ichen Angebotspreis.
Wie kön­nen diese drei Kri­te­rien erfüllt werden?
Kri­teri­um 1: Preisparität
Auch wenn die Her­stel­lkosten eines rein elek­trischen Fahrzeugs ohne die Kosten für Bat­terie auf­grund sein­er niedrigeren Kom­plex­ität gegenüber einem Ver­bren­nungs­fahrzeug — mit mech­a­nisch aufwändi­gem Motor, sein­er Ver­gas­er oder Ein­spritzan­lage, Kup­plung, Getriebe- und Abgas­nach­be­hand­lung — in der Fer­ti­gung niedriger sein kön­nten, dürften diese auf­grund der zunächst deut­lich kleineren Stück­zahlen eher auf gle­ichem Niveau liegen. Hinzu kom­men aktuell die Mehrkosten für die Bat­terie. Hier muss kurz- bis mit­tel­fristig noch mit Preisen von ca. 300 Euro pro kWh gerech­net wer­den, was bei ein­er Bat­terie für ein eAu­to im Zweit­fahrzeug-Bere­ich mit ein­er Reich­weite von annäh­ernd 150 km zu ein­er Kapaz­ität von 25 kWh und damit Mehrkosten von zusät­zlich 7.500 Euro führen würde. Es gilt also, ein passendes Geschäftsmod­ell für die Amor­ti­sa­tion der Kosten des Energiespe­ich­ers zu finden.
Dieses kön­nte darin beste­hen, dass sich der Energiespe­ich­er unter Berück­sich­ti­gung der Leis­tungsan­forderung und der Alterung­sprozesse an einem zusät­zlichen Wertschöp­fung­sprozess beteiligt. Denkbar wäre hier die Verbindung mit dem notwendi­gen Strom­netz- und Energiespe­ich­er-Aus­bau bei fortschre­i­t­en­dem Energiewandel.
Ein rein zen­tral ges­teuertes Laden der Elek­tro­fahrzeuge stellt zwar für das Energien­etz einen Vorteil dar, hil­ft aber nur bed­ingt in der Refi­nanzierung der Bat­terie des Autos. Für deren Amor­tisierung sind zwei Möglichkeit­en denkbar — bei­de erfordern jedoch einen bidi­rek­tionalen Anschluss der Fahrzeuge an die Lade­in­fra­struk­tur. Bidi­rek­tion­al heißt in diesem Fall, dass sowohl die Bat­terie geladen, als auch Strom zum Zweck des Energi­etrans­fers oder zur Abdeck­ung von Leis­tungsspitzen ins Netz zurück­fließen kann. Bei­de Möglichkeit­en wären auch bed­ingt miteinan­der kombinierbar.
Bei der Amor­ti­sa­tion der Bat­teriekosten mit­tels Energi­etrans­fer wird davon aus­ge­gan­gen, dass das Elek­tro­fahrzeug auch als Energiespe­ich­er für das Netz fungieren kann und bei Bedarf Energie an diese zurück trans­feriert. Hierzu wäre für die Ladein­tel­li­genz des Fahrzeugs hil­fre­ich, den momen­tan gehan­del­ten Strompreis in Abhängigkeit von Ange­bot und Nach­frage möglichst zeit­nah vom Net­z­be­treiber oder Energieerzeuger zur Ver­fü­gung gestellt zu bekom­men. Mit Hil­fe inno­v­a­tiv­er Ladein­tel­li­genz ließe sich über den Gewinn aus der pos­i­tiv­en Preis­d­if­ferenz von Einkaufs- und Verkauf­spreis ein Teil der Bat­teriekosten refinanzieren.
Selb­stver­ständlich ist darauf zu acht­en, dass das Fahrzeug hier­bei die Energieab­gabe nur soweit zulassen darf, dass die gewün­schte Reich­weite des Besitzers nicht gefährdet wird. Auch darf eine zusät­zliche Schädi­gung der Bat­terie durch diesen Betrieb zu keinen Mehrkosten führen, was aber in dem zugrun­deliegen­den Nutzungsver­hal­ten auf­grund mit­tler­weile kom­mu­niziert­er Zyk­len­fes­tigkeit­en von 3.000 bis 5.000 Lade-/Ent­lade­vorgän­gen nicht mehr der Fall sein wird. Die Bat­terie wird sich ohne diesen Energieaus­tausch vielmehr kalen­darisch »kaputtste­hen« und daher Wertschöp­fung verschenken.
Die zweite Vari­ante für die Amor­ti­sa­tion der Bat­teriekosten kön­nte der Leis­tungsspitzen­han­del darstellen. Um eventuell auftre­tende Leis­tungsspitzen abfan­gen zu kön­nen, kann der Energiespe­ich­er des Fahrzeugs mit 25kWh Kapaz­ität und ein­er Trans­fer­leis­tung von 22kW an das Netz angeschlossen wer­den. Dabei kann eine Vergü­tung der Net­zan­schlusszeit­en des Energiespe­ich­ers vorgenom­men wer­den. Bei einem hypo­thetis­chen Kalku­la­tion­sansatz von 100 Euro, die als Kosten in der Vorhal­tung von einem Kilo­watt Regelleis­tung dem Energiean­bi­eter jährlich entste­hen, kön­nte ein mit 22 kW über 100%-Dauer angeschlossenes Fahrzeug jährlich 2.200 Euro erwirtschaften.
Da die eigentliche Auf­gabe des Fahrzeugs jedoch die Fort­be­we­gung ist und es außer­dem nicht zu jedem Still­stand ans Netz angeschlossen sein wird, erscheint eine Anschlusszeit an das Strom­netz von max. 50 % eher real­is­tisch. Zusät­zlich sollte das Ange­bot an den Leis­tungsempfänger unter­halb sein­er Eigenkosten einen Geschäft­san­reiz erzeu­gen. Aber auch dann ergäbe sich damit die Möglichkeit, die Bat­teriekosten über 8 bis 9 Jahre Lebens­dauer auszugleichen.
Eine Kosten­par­ität des Elek­tro­fahrzeugs zum Ver­bren­nungs­fahrzeug kön­nte somit bei entsprechen­der Koop­er­a­tion der ver­schiede­nen Spiel­er dur­chaus als erre­ich­bar betra­chtet wer­den und über die Kom­bi­na­tion Erneuer­bar­er Energien und Sta­bil­isierung des Energien­et­zes einen großen Beitrag zum Umwelt­be­wusst­sein liefern.
Kri­teri­um 2: Reichweite
Die Gesellschaft set­zt auf­grund gel­ern­ter Ver­hal­tensweisen hohe Erwartun­gen in die Höhe des Aktion­sra­dius eines Pkw. Ganz im Gegen­satz zu den tat­säch­lichen täglichen Mobil­itäts­bedürfnis­sen viel­er. Wie ein­gangs erwäh­nt, ist für rund 10 Mil­lio­nen Fahrzeuge in Deutsch­land die Reich­weite heutiger Elek­tro­fahrzeuge mit unter 150 km Reich­weite vol­lkom­men aus­re­ichend. So ist bei deren täglich­er Bewäl­ti­gung von Kurzstreck­en die Energieauf­nahme des eFahrzeugs ohne Prob­leme an der Lade­in­fra­struk­tur am Arbeit­splatz oder im Parkhaus des Einkauf­szen­trums möglich, statt bis­lang während notwendi­ger Zwis­chen­stopps an der Tankstelle. Und zuhause? Mit der Steck­dose in der eige­nen Garage oder dem Car­port mit Solaran­lage kann man eine »Tankstelle« sein Eigen nennen.
Erste Verän­derun­gen lassen sich jedoch bere­its erken­nen. So zeigt das Mobil­itätsver­hal­ten junger Men­schen in den Metropolen der Welt, dass das Ange­bot des ÖPNV zunehmender wahrgenom­men wird — ste­ht man doch weniger im Stau und hat keine Notwendigkeit der Parkplatzsuche.
Das Fahrzeug als Pres­ti­geob­jekt scheint gegenüber anderen Pro­duk­ten häu­figer in den Hin­ter­grund zu treten und wird zu einem reinen Werkzeug der Mobil­ität. Speziell im urba­nen Bere­ich wird es sich kün­ftig zu einem Teil der Mobil­itäts­kette entwick­eln, um den Zielort im kom­binierten Verkehr zu erreichen.
Mobil­ität als ein Ser­vicegeschäft, in dem die einzel­nen Trans­portkonzepte in ein­er opti­mierten Rei­hen­folge naht­los dem Kun­den zur Ver­fü­gung gestellt und opti­mal seinen momen­ta­nen Bedürfnis­sen angepasst wer­den? Ansätze hierzu wer­den aktuell nicht nur bei der Bahn, Flugge­sellschaften oder Autover­mi­etun­gen, son­dern vor allem in Reise­büros betrieben, die den gesamten Ser­vice von zuhause bis zum Reiseziel mit Miet­wa­gen vor Ort aus ein­er Hand organisieren.
Inno­v­a­tive Kom­mu­nika­tion­stech­nolo­gien »Fahrzeug zu Fahrzeug« und »Fahrzeug zur Umge­bung« bieten hier die ver­schieden­sten Möglichkeit­en zum Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen. Hier­durch kön­nen nicht nur opti­male Verkehrss­teuerun­gen erfol­gen und Unfälle durch elek­tro­n­is­che Beobach­tung der Fahrzeuge gegeneinan­der ver­mieden wer­den, son­dern auch Reservierun­gen von Park­plätzen erfol­gen sowie die Fahrzeuge in Mobil­itäts­ket­ten mit kom­fort­ablen Abrech­nungsver­fahren einge­bun­den wer­den. Auch der­ar­tige Konzepte wer­den aktuell bere­its durch ver­schiedene Fahrzeugher­steller und Dien­stleis­tungsan­bi­eter eingeführt.
Und das ist nur der Anfang: Park­platzver­mi­etun­gen selb­st pri­vater Plätze über den Tagesver­lauf wer­den flex­i­bel gestalt­bar und sog­ar die angeschlossene Bat­terieka­paz­ität aller ste­hen­den Fahrzeuge zur Net­zsta­bil­isierung prog­nos­tizier­bar. Mobil­ität wird über das Smart­phone aus der Cloud ange­fragt und gebucht. Die Welt wird ver­net­zter, dadurch sicher­er und komfortabler.
Kri­teri­um 3: Mehr Funktionalität
Die aktuellen Ansätze für Elek­tro­fahrzeuge ver­fol­gen über­wiegend den Ansatz, den Ver­bren­nungsmo­tor durch einen Elek­tro­mo­tor zu erset­zen und dabei die restlichen Kom­po­nen­ten weit­ge­hend beizube­hal­ten. Hier­durch wer­den große Chan­cen für die Elek­tro­mo­bil­ität außer Acht gelassen, denn mit einem elek­tro­mo­torischen Antrieb­sstrang wer­den ganz ander­sar­tig gestalt­bare Fahrzeuge möglich.
So kann in einem ersten Schritt der Antrieb­smo­tor in die Antrieb­sräder inte­gri­ert wer­den. Hier­durch entste­ht durch den Ent­fall weit­er­er Kom­po­nen­ten mehr Innen­raum bei kleiner­er Abmes­sung. Allein das leichtere Ein- und Aussteigen wird dadurch einen Vorteil für den demografis­chen Wan­del darstellen können.
Eine unab­hängige Ans­teuerung jedes angetriebe­nen Rades macht zusät­zlich das Dif­fer­en­tial über­flüs­sig. Mech­a­nisch erzeugtes Torque Vec­tor­ing, also die dynamisch opti­male Zuord­nung von Drehmo­menten bei Kur­ven­fahrten, wird durch reine Soft­wares­teuerung mit hoher Präzi­sion und Regel­güte möglich. Die Her­stel­lung des Fahrzeugs wird weniger aufwändig, denn durch das alleinige »Herun­ter­laden« des Steuerungsal­go­rith­mus für die Motore­nans­teuerung wird das Ver­hal­ten des Fahrzeuges bes­timmt, ohne die Mechanik mod­i­fizieren zu müssen.
Außer­dem kann die Reib­bremse an der Hin­ter­achse ent­fall­en, wenn die dort ver­baut­en Radnaben­mo­toren die Brem­swirkung durch reine Reku­per­a­tion aus­re­ichend stark gewährleis­ten. Dann wird in 70 % aller Brems­fälle bis zu 80 % Bewe­gungsen­ergie des Fahrzeugs elek­trisch zurück in die Bat­terie gespeist und damit beson­ders bei dynamis­ch­er Fahrweise im Stadt­bere­ich oder gebir­gigem Gelände hohe Ver­brauch­sre­duk­tio­nen erre­icht. Ein Fahrzeug mit diesem Konzept wurde bere­its von der Siemens AG auf der eCarTec 2012 präsentiert.
Wie weit wird die Verän­derung von Fahrzeugkonzepten noch gehen?
Ver­schieden­ste Her­stellern haben bere­its Konzepte vorgestellt, die nur über zwei in Rei­he oder auch par­al­lel ange­ord­nete Räder ver­fü­gen. In let­zterem ent­fiel sog­ar die Lenkungsachse mit Lenkge­ome­trie, da die Kur­ven­fahrt durch unter­schiedliche Geschwindigkeit der bei­den Elek­tro­mo­toren erre­icht wer­den kann. Eine Sta­bil­ität­sregelung erset­zte dabei das dritte oder vierte Rad, das gegen Umkip­pen des Fahrzeugs anson­sten erforder­lich wäre. Ob so das Fahrzeug der Zukun­ft aussieht, muss sich zeigen. Aber alle Konzepte zeich­nen sich durch eine sehr ein­fache Bedi­en­barkeit aus, die in Massen­pro­duk­tion eben­falls kostengün­stig her­stell­bar sein dürfte.
Ein zusät­zlich­er Vorteil des Elek­troantriebs tritt zutage, wenn man die präzise Ans­teuerung der Bewe­gun­gen von elek­tro­mo­torischen Sys­te­men betra­chtet. Mit entsprechen­den Funk­tio­nen aus Assis­ten­zsys­te­men lassen sich damit Ein­park- und Bewe­gungsabläufe ein­fach­er, genauer und mit niedri­gen Kosten real­isieren. Sin­nvoll — nicht nur vor dem Hin­ter­grund des demografis­chen Wan­dels — wäre doch, wenn das Gepäck nicht zum Fahrzeug getra­gen wer­den müsste, son­dern sich das Fahrzeug selb­st das Gepäck und die Pas­sagiere abholen kön­nte und damit zum kom­fort­ablen Mobil­itätspart­ner wird? Und ist es zu weit gedacht, wenn sich dann das Fahrzeug schon opti­mal auf die Bedürfnisse des Pas­sagiers bezüglich Enter­tain­ment, Routen­pla­nung und Bedi­enung­sober­fläche ein­stellen würde — in jedem der kom­binierten Mobil­itätspart­ner gleich?
Diese Funk­tion­ser­höhun­gen in zukün­fti­gen Fahrzeugkonzepten kön­nte durch die Inte­gra­tion und Ver­net­zung von Soft­ware­bausteinen kostengün­stig und vere­in­facht real­isiert wer­den, würde nicht durch all die neuen Anforderun­gen die Kom­plex­ität dabei extrem ansteigen. Wird nun noch der Bere­ich des autonomen Fahrens mit einge­bun­den und die dafür notwendi­ge Ein­führung von reinem Dri­ve-by-Wire angestrebt, wird die Kom­plex­ität der erforder­lichen elek­tro­n­is­chen Redun­danz kaum noch zu bewälti­gen sein.
In Koop­er­a­tion von Forschung und Indus­trie wird daher bere­its an neuen Konzepten gear­beit­et, um eine der­ar­tige Kom­plex­ität­sre­duk­tion durch eine Zen­tral­isierung der elek­tro­n­is­chen Sys­temar­chitek­tur erre­ichen zu kön­nen. Hierzu wer­den viele Funk­tio­nen auf ein­er elek­tro­n­is­chen Inte­gra­tionsplat­tform vere­int und durch Soft­ware-Inte­gra­tionswerkzeuge einge­bun­den. Ein Plat­tfor­m­man­age­ment, welch­es die einzel­nen Funk­tio­nen gegeneinan­der abschirmt und nicht­funk­tionale Anforderun­gen wie Gewährleis­tung der Sicher­heit erfüllen kann, soll dabei als Inte­gra­tions­beschle­u­niger dienen. Eine zeit­in­ten­sive Unter­suchung des Gesamt­sys­tems nach deren Inte­gra­tion wird weitest­ge­hend ver­mieden, was zu ein­er neuen Effizienz und höheren Flex­i­bil­ität in dessen Gestal­tung führen kann.
So kann auf dieser Plat­tform durch Entwick­lung weit­er­er Soft­ware­bausteine die Fähigkeit­en der Fahrzeuge von reinen Assis­ten­z­funk­tio­nen über inter­mit­tieren­des Fahren bis hin zum autonomen Mobil­itätspart­ner ziel­gerichtet und auch kostengün­stig entwick­elt wer­den, um damit mehr Funk­tion­al­ität zu gle­ichem Verkauf­spreis zum Wohle des Kun­den zu realisieren.
Faz­it: Die Elek­tro­mo­bil­ität hat eine Chance!
Mit all den vorgeschla­ge­nen Maß­nah­men läge ein weites Feld ver­schieden­ster inno­v­a­tiv­er Tech­nolo­gien mit großem Poten­zial für gewinnbrin­gende Geschäftsmod­elle vor. Die Summe der miteinan­der ver­bun­de­nen Bausteine zur Berück­sich­ti­gung von Ressourcen, funk­tionalem Mehrw­ert in Kom­fort und Sicher­heit sowie Kostenre­duk­tion kann die Anforderun­gen der Zukun­ft bezüglich Umwelt­be­wusst­sein, Urban­isierung und demografis­chem Wan­del sowohl für Junior als auch Senior nach­haltig über die Elek­tro­mo­bil­ität bedi­enen. Ein ganzheitlich­er Ansatz über gle­ichzeit­ige Anwen­dung ver­schieden­ster Stell­hebel wird aber erst durch die Koop­er­a­tion von Part­nern in neuen Geschäfts­beziehun­gen umset­zbar sein.
Prof. Dr. Ger­not Spiegelberg
Leit­er Elek­tro­mo­bil­ität bei Siemens Cor­po­rate Tech­nol­o­gy und Rudolf Diesel Senior Fel­low an der TUM/IAS
Dipl.-Ing. Hauke Stähle
(Abschluss in Elektrotechnik)
Dok­torand auf dem Gebi­et der Systemarchitektur
Lehrstuhl für Robotik und Einge­bet­tete Sys­teme an der TUM
Ljubo Mer­cep, M.Sc.
(Abschluss in Informatik)
Dok­torand auf dem Gebi­et der Mensch-Maschine-Schnittstelle
Lehrstuhl für Robotik und Einge­bet­tete Sys­teme an der TUM
Dipl.-Ing Clau­dia Buitkamp
(Abschluss in Maschinenbau)
Dok­torandin auf dem Gebi­et Antriebsstrangdesign/Energieoptimierung
Lehrstuhl für Fahrzeugtech­nik an der TUM

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