Elektromobilität — Strom laden und per Handyrechnung zahlen

07.12.21 / Pressemit­teilung DIMOCO
Kun­den mit einem Mobil­funkver­trag von o2, Voda­fone und Telekom kön­nen per Handyrech­nung Strom laden. Das Zahlungsin­sti­tut DIMOCO bietet gemein­sam mit den drei großen Mobil­funk­be­treibern das Bezahlsys­tem allen Ladesäu­len­be­treibern in Deutsch­land als Bezahlvari­ante an. »Strom laden und per Handyrech­nung zahlen ist eine ein­fache und schnelle Art, sein Elek­troau­to unab­hängig von Ladekarten und Ladeapps aufzu­laden«, so Loukas Lou­ka, Man­ag­ing Direc­tor von DIMOCO. Es reiche ein Smart­phone und ein beste­hen­der Mobil­funkver­trag. Damit ent­falle das lästige Suchen nach der passenden Karte oder App. »Ein weit­er­er Vorteil ist die Reich­weite«, so Lou­ka weit­er, »fast jed­er hat qua­si mit seinem Smart­phone das Bezahlsys­tem in sein­er Tasche.«
Durch eine automa­tis­che Ver­i­fizierung der Mobil­funknum­mer ent­fall­en alle manuellen Eingaben von Zahlungsin­for­ma­tio­nen. Der End­kunde wird dadurch schneller und ein­fach­er durch den Kauf­prozess geführt. Dabei gibt es zwei Zahlmöglichkeit­en. Entwed­er durch das Scan­nen eines QR-Codes oder durch das Senden ein­er SMS. Der Kauf­be­trag wird dann auf der näch­sten Handyrech­nung aus­gewiesen und abgerechnet.
Auch der Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM) begrüßt die neue unkom­plizierte Bezahl­meth­ode. »Wir freuen uns immer über neue Pro­duk­te, die durch Abbau von Kom­plex­ität die Akzep­tanz der Elek­tro­mo­bil­ität erhöhen«, so BEM-Vor­standsmit­glied Markus Emmert. Auch der Geset­zge­ber habe erkan­nt, dass durch den Wirrwarr unter­schiedlich­er Ladekarten und Apps eine kun­de­nun­fre­undliche Mark­t­si­t­u­a­tion geschaf­fen wurde, und greift ab dem 1. Juli 2023 mit der Ladesäu­len­verord­nung (LSV) reg­ulierend ein. Ab diesem Zeit­punkt dür­fen nur noch Ladesäulen in Deutsch­land aufgestellt wer­den, die über ein physis­ches Kar­ten­ter­mi­nal ver­fü­gen. Damit kön­nen Lade­prozesse mit gängi­gen EC- oder Kred­itkarten bezahlt wer­den. Markus Emmert: »Für beste­hende Ladesäulen, die nicht mit einem Kar­ten­ter­mi­nal nachgerüstet wer­den kön­nen, eignet sich die Möglichkeit per Handyrech­nung zu zahlen dann beson­ders. Damit kom­men sie dem Willen des Geset­zge­bers nach unkom­pliziertem, ver­trag­sun­ab­hängigem Laden nach.«
Dass Strom laden und per Handyrech­nung zahlen wach­sende Akzep­tanz genießt, zeigt das Beispiel Ham­burg. Der lokale Stromver­sorg­er Strom­netz Ham­burg GmbH set­zt das Bezahlsys­tem seit 2020 an seinen etwa 600 Ladesäulen ein. Dazu Björn Osterkamp, Inno­va­tion­s­man­age­ment Strom­netz Ham­burg: »Wir als Ladepunk­t­be­treiber für die Stadt Ham­burg möcht­en den Elek­troaut­o­fahrern eine möglichst ein­fache Direk­t­bezahl­meth­ode ohne den Down­load ein­er App ermöglichen. Ger­ade für den Bere­ich der Spon­tan­lader/Ad-Hoc-Lad­er ist das Bezahlsys­tem eine sehr nieder­schwellige und vor allen Din­gen hier in Ham­burg sehr gut angenommene Bezahlvariante.«
Die Pressemit­teilung find­en Sie hier

Nach oben