Die Praxis in Deutschland

Pri­vatwirtschaftliche und kom­mu­nale Kauf­förderung von Elektrofahrzeugen
Noch ist der Markt für Elek­tro­fahrzeuge in der Entwick­lungsphase und die Infra­struk­tur im Auf­bau begrif­f­en. Der Bund fördert zahlre­iche inno­v­a­tive Pro­jek­te mit Mod­ellcha-rak­ter und gewährt Pri­vat­per­so­n­en Steuer­erle­ichterun­gen, um den Wech­sel zur Elek­tro­mo­bil­ität voranzutreiben. Konkrete Zuschüsse beim Fahrzeugkauf sind derzeit von der Poli­tik aber nicht beab­sichtigt. Doch auch auf regionaler oder kom­mu­naler Ebene wird die Ver­bre­itung und Etablierung von Elek­tro­fahrzeu­gen forciert: immer mehr Kom­munen und Stadtwerke sowie andere öffentliche und pri­vate Insti­tu­tio­nen fördern den Kauf von Elek­tro­fahrzeu­gen mit direk­ten Zuschüssen oder anderen inter­es­san­ten und geld- werten Vergünstigungen. 
Die regionalen bzw. kom­mu­nalen Förder­pro­gramme sind meist jün­geren Datums und vie­len Pri­vat­per­so­n­en und Unternehmen nicht bekan­nt. Wer­den die Förderbe­din­gun­gen erfüllt, kann unter umstän­den viel Geld ges­part wer­den — ger­ade beim Kauf von Ped­elecs umfasst die Förder­summe sog­ar bis zu ca. 10 % des Anschaffungspreises.
Wer fördert?
Grund­sät­zlich kann jede Insti­tu­tion hal­böf­fentlich­er oder pri­vater Art den Erwerb von Elek­tro­fahrzeu­gen in beliebigem Maße fördern. Da es sich dabei um frei­willige Leis­tun­gen han­delt, beste­ht kein­er­lei Recht­sanspruch auf eine Förderung. Derzeit gibt es noch eine starke Konzen­tra­tion der Förder­pro­gramme im südlichen Teil Deutsch­lands, der übri­gens auch in punc­to Zulas­sungszahlen eine Vor­re­it­er­rolle spielt: So waren im Jan­u­ar 2013 nahezu die Hälfte der Neuzu­las­sun­gen von Elek­troau­tos (170 von 362) in Baden-Würt­tem­berg zu verzeichnen.
Von allen fördern­den Insti­tu­tio­nen spie­len die kom­mu­nalen Stadtwerke anteilsmäßig die mit Abstand bedeu­tend­ste Rolle. Bish­er fördert zwar nur ein klein­er Teil der über 700 Stadt- werke in Deutsch­land den pri­vat­en oder gewerblichen Kauf von Elek­tro­fahrzeu­gen, allerd­ings mit steigen­der Ten­denz. Es ist davon auszuge­hen, dass in den kom­menden Monat­en und Jahren zahlre­iche weit­ere Stadtwerke eigene Elek­tro­mo­bil­itäts-Förder­pro­gramme auflegen.
Auch einige Kom­munen und regionale Vere­ine fühlen sich dem The­ma Elek­tro­mo­bil­ität verpflichtet und haben daher geson­derte Förder­pro­gramme aufgelegt, um den Anteil um- welt­fre­undlich­er Fahrzeuge in der Region gezielt zu erhöhen. Im Ver­gle­ich zu den Stadtwerken spie­len diese Ein­rich­tun­gen bish­er noch eine unter­ge­ord­nete Rolle.
Wer wird gefördert?
In der Regel richt­en sich die Ange­bote direkt an Pri­vat­per­so­n­en, die am Kauf eines pri­vat genutzten Elek­tro­fahrzeuges inter­essiert sind. Meist wird ein Elek­tro­fahrzeug pro Per­son bzw. Haushalt gefördert, in eini­gen weni­gen Fällen ist auch die Bezuschus­sung mehrerer Fahrzeuge möglich. Eine weit­ere Ziel­gruppe der Förder­pro­gramme sind oft regionale unternehmen — in eini­gen Fällen beschränkt sich die Inanspruch­nahme von För­der­mit­teln auch nur auf regionale Gewer­be­treibende und unternehmen.
Warum wird gefördert?
Die Förder­pro­gramme auf regionaler und kom­mu­naler Ebene richt­en sich direkt an die End­ver­brauch­er, um Kau­fan­reize zu schaf­fen und die Anzahl der Elek­tro­fahrzeuge in der Region zu erhöhen. Im Wesentlichen sind es drei ver­schiedene Aspek­te, die je nach Pro­gramm miteinan­der verknüpft sein kön­nen und die die fördern­den Insti­tu­tio­nen dazu motivieren, den Kauf von Elek­tro­fahrzeu­gen zu subventionieren:
1. Ger­ade Stadtwerke nutzen die Förder­pro­gramme gezielt auch zur Kun­den­bindung bzw. Kun­dengewin­nung. In solchen Fällen wer­den Zuschüsse und Vergün­s­ti­gun­gen nur bei einem beste­hen­den Kun­den­ver­hält­nis oder bei gle­ichzeit­igem Abschluss eines neuen Energieliefer­ver­trages gewährt. In den meis­ten Fällen beschränkt sich die För­der­möglichkeit nur auf Ökostromverträge mit ein­er fest­gelegten Laufzeit, die einge­hal­ten wer­den muss, um das Fördergeld in voller Höhe behal­ten zu können.
2. Der zweite wichtige Aspekt ist der aktive Umweltschutz: Indem eine zukun­fts­fähige, nach­haltige Mobil­ität gefördert wird, leis­ten Kom­munen und andere regionale Insti­tu­tio­nen einen aktiv­en Beitrag zur Reduk­tion der Luft- und Lärm­be­las­tung durch den Straßen­verkehr in der Region und schaf­fen dadurch eine wichtige Grund­lage für eine gesunde und lebenswerte Umwelt.
3. Umwelt­fre­undliche Mobil­ität­skonzepte sind aktuell und kün­ftig ein wichtiges The­ma und vie­len Men­schen ein ern­sthaftes Anliegen — die Elek­tro­mo­bil­ität spielt in diesem Zusam­men­hang eine zen­trale Rolle. Mit der Förderung von Elek­tro­fahrzeu­gen zeigen die Kom­munen Ver­ant­wor­tung, was sich nicht zulet­zt pos­i­tiv auf das Städte-Image auswirkt. Die Elek­tro­mo­bil­ität hat einen großen Wer­be­fak­tor und verdeut­licht das Bemühen um das Gemein­wohl. Auch die Inte­gra­tion der Elek­tro­mo­bil­ität in regionale, nach­haltige Entwick­lungspläne sig­nal­isiert eine saubere, lebenswerte Zukun­ft, die allen zugute kommt.
Wie wird gefördert?
Gegen­stand der Förder­pro­gramme ist in der Regel ein Kaufzuschuss in unter­schiedlich­er Höhe, der nach dem Ein­re­ichen ein­er Kopie des Kauf­belegs sowie des Nach­weis­es der Erfül­lung aller erforder­lichen Voraus­set­zun­gen auf das Kon­to über­wiesen wird. In eini­gen Fällen sind zusät­zlich noch die kosten­lose Nutzung und Aufladung an bes­timmten Ladesta­tio­nen bzw. ‑net­zw­erken oder andere Vergün­s­ti­gun­gen mit inbegriffen.
Bei eini­gen Stadtwerken beste­ht die Förderung aus Stromgutschriften, die im Rah­men der beste­hen­den Verträge ver­rech­net wer­den. In weni­gen Fällen sieht die Förderung (option­al) Vergün­s­ti­gun­gen bei der Nutzung des Öffentlichen Per­so­nen­nahverkehrs (ÖPNV) vor — in nach­halti­gen Mobil­ität­skonzepten ist der ÖPNV als Ergänzung zur indi­vidu­ellen Mobil­ität eng mit der Elek­tro­mo­bil­ität verknüpft.
Grundbe­din­gung bei fast allen Förder­pro­gram­men ist die erst­ma­lige Inanspruch­nahme ein­er Förderung, d.h. der Kauf eines eMo­bils ist nicht mehr förderungswürdig, wenn an ander­er Stelle schon Zuschüsse geflossen sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Die regionale und kom­mu­nale Sub­ven­tion­ierung von Elek­tro­fahrzeu­gen ist eine frei­willige Leis­tung der jew­eili­gen Insti­tu­tion, daher existiert kein ein­heitlich­es Förder­niveau. In den meis­ten Fällen wird ein Gesamt­förder­vol­u­men für die Laufzeit des Pro­gramms fest­gelegt, das nur die Bezuschus­sung ein­er bes­timmten Anzahl von Elek­tro­fahrzeu­gen in unter­schiedlich­er Höhe erlaubt. Die möglichen Förder­leis­tun­gen ori­en­tieren sich am Fahrzeug­typ und vari­ieren von Insti­tu­tion zu Insti­tu­tion z.T. stark — der Abgle­ich der aktuellen Förder­pro­gramme erlaubt den­noch die Angabe von Durch­schnittswerten. Im Fol­gen­den find­en Sie eine Über­sicht über den derzeit gängi­gen Förderrahmen:
• Ped­elecs wer­den meist mit 50 bis 200 Euro bezuschusst, die durch­schnit­tliche Förderung beträgt etwa 100 Euro. 
• eRoller erhal­ten Zuschüsse in Höhe von 80 bis 300 Euro, durch­schnit­tlich kann man von 100 bis 200 Euro ausgehen. 
• Elek­troau­tos haben die größte Förder­spanne zu verze­ich­nen: Sie reicht von 100 bis 1.500 Euro, als Durch­schnittswert kön­nen etwa 500 Euro gelten. 
Die Förder­pro­gramme im deutschsprachi­gen Raum wur­den bish­er noch nicht geson­dert erfasst. Das Branchen­por­tal eMobilitätOnline.de bietet exk­lu­siv allen Inter­essierten die erste Förder­daten­bank für Elek­tro­fahrzeuge zur freien Nutzung. Die ständig erweit­erte Über­sicht find­en Sie unter:
⇢ www.emobilitaetonline.de/service/foerderung
Chris­t­ian Milan
Geschäftsführer
⇢ eMobilitätOnline.de

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