BEM-Sonderkommission für Ladeinfrastruktur berät

13.07.2021 / BEM-Son­derkom­mis­sion für Lade­in­fra­struk­tur / Pho­to G. Soller
In der Auseinan­der­set­zung um die notwendi­ge tech­nis­che Ausstat­tung von Ladesäulen für den flächen­deck­enden Roll-out der Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land hat der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) eine Son­derkom­mis­sion ein­berufen. Über 80 Teilnehmer*innen fol­gten der Ein­ladung und beri­eten am Dien­stag über die ver­schiede­nen Kon­flik­tlin­ien, die sich an der Schnittstelle zwis­chen Mobil­itätssek­tor, Infra­struk­tur, Soft- und Hard­ware sowie Pay­ment & Kred­itwirtschaft ergeben. Die von der Bun­desregierung ver­ab­schiede­ten Ladesäu­len­verord­nung wird branchenüber­greifend als risiko­r­e­ich und unprak­tik­a­bel gesehen.
Aus­ge­hend von dem gemein­samen Ver­ständ­nis, Ladesäulen für die Ver­brauch­er ein­fach, bar­ri­ere­frei und europakon­form zu entwick­eln und gle­ichzeit­ig die Vor­gaben aus Karl­sruhe für zügi­gen Umweltschutz anzus­treben, ent­stand in der Runde der Vorschlag für ver­schiedene Aus­nah­meregelun­gen. Die jet­zige Fas­sung der Ladesäu­len­verord­nung sieht etwa vor, dass Ladepunk­te bei Arbeit­ge­bern nicht zwin­gend öffentliche Ladepunk­te sein müssen, im Einzel­han­del und bei Kun­den­park­plätzen dage­gen schon – was einen Wider­spruch darstellt: Sie alle sind Ladepunk­te auf pri­vatem Boden. Um ungle­iche bzw. ungerecht­fer­tigte Ein­griffe hier zu ver­mei­den, kön­nen die Ladepunk­te im Einzel­han­del und auf Kun­den­park­plätzen nicht per se als öffentlich, son­dern als pri­vat eingestuft wer­den, es sei denn, der Einzel­han­del definiert sie selb­st um.
Für alle öffentlichen Ladepunk­te ist nach den Plä­nen der Bun­desregierung gegen­wär­tig die Zahlun­gen via Kred­it- und Deb­itkarten mit Ter­mi­nal und Pin-Eingabe vordefiniert. Diese Vor­gabe ist mit hohen tech­nis­chen Anforderun­gen ver­bun­den, die den Um- und Auf­bau flächen­deck­ender Lade­in­fra­struk­tur schwierig, zeit- und kosten­in­ten­siv macht. Um diesen Vor­gang zu vere­in­fachen, kön­nten speziell Nor­mal­ladepunk­te von der Pin-Pad-Pflicht befre­it wer­den. Das führt dazu, dass alle bargeld­losen Zahlungsmeth­o­d­en an allen Ladesäulen akzep­tiert und genutzt wer­den kön­nen. Eine solche Befreiung vom Pin-Ver­fahren bedarf ein­er Prü­fung durch die ober­ste Finanzbe­hörde des Bun­des, die nun­mehr angeregt wurde.
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