BEM-Pressemitteilung: BEM kritisiert 0,5%-Regelung für Elektrodienstwagen als halbgar

06. August 2018 / Pressemitteilung
BEM-Vize-Präsi­dent Chris­t­ian Heep: »Ein klares Zeichen für die Neue Mobil­ität sieht anders aus«
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) set­zt sich gemein­sam mit Unternehmen, Wis­senschaftlern und Anwen­dern aus dem Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität für eine nach­haltige, inter­modale Mobil­itätswende auf Basis Erneuer­bar­er Energien ein.
Der BEM hat bere­its vor mehreren Jahren gefordert, die 1%-Regelung für Elek­tro­di­enst­wa­gen mit pri­vater Nutzung anzu­passen, um Dienst­wa­gen­berechtigte auf­grund der Wahl eines nach­halti­gen eFahrzeugs, begrün­det durch den höheren Kauf­preis, nicht zu benachteili­gen. In diesem Kon­text hat­te der Bun­desver­band 0% gefordert, um die Attrak­tiv­ität für die Neue Mobil­ität zu erhöhen. Im Ergeb­nis wurde erre­icht, dass der Wert der Bat­terie bei der Berech­nung des zugrun­deliegen­den Fahrzeug­preis­es abge­zo­gen wurde und zumin­d­est annäh­ernd Gerechtigkeit geschaf­fen wurde.
In diesem Kon­text ist der Beschluss des Bun­desk­abi­netts, im Rah­men ein­er Angle­ichung der Besteuerung von Elek­tro­di­enst­wa­gen, statt 1% kün­ftig 0,5% des Lis­ten­preis­es des Fahrzeugs zu berech­nen, zunächst erfreulich und begrüßenswert.
Den­noch kri­tisiert der BEM, warum die Zeichen der Bun­desregierung in diesem Punkt nicht klar­er aus­fall­en. So wäre eine 0%-Regelung ein deut­lich­es Beken­nt­nis für die von der Bun­desregierung ja gewün­schte Verkehr­swende und würde zu ein­er stark ansteigen­den Nach­frage für Elek­tro­di­enst­wa­gen führen.
»Diese hal­b­gare 0,5%-Regelung ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Ein klares State­ment für eine Neue Mobil­ität sieht tat­säch­lich anders aus«, so BEM-Vize-Präsi­dent Chris­t­ian Heep: »Wir befind­en uns in ein­er eher prekären Lage was den Stand der Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land bet­rifft. Daher ist es notwendig, nun endlich alle zur Ver­fü­gung ste­hen­den mon­etären und nicht­mon­etären Maß­nah­men zur Förderung der Mobil­itätswende zu ergreifen, um möglichst viele eigen­dy­namis­che Effek­te zu erzie­len. Daher fordern wir auch weit­er­hin, dass Dienst­wa­gen­berechtigte für die Wahl eines nach­halti­gen Fahrzeugs entsprechend inzen­tiviert wer­den. Dies wäre mit ein­er 0%-Regelung, wie der BEM sie seit vie­len Jahren vorschlägt und fordert, im Sinne ein­er zügi­gen Verkehr­swende sehr viel effek­tiv­er möglich.«
Um die Belas­tung von Bund und Län­dern durch den Ein­nah­me­naus­fall zu kom­pen­sieren, schlägt der BEM vor, ein­er­seits die 0%-Regelung auf einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren zu begren­zen und ander­seits, eine emis­sions­basierte KFZ-Steuer­reform auf den Weg zu brin­gen, die nach dem Bonus-Malus-Prinzip nach­haltige Fahrzeuge begün­stigt und bei zunehmen­dem Schad­stof­fausstoß entsprechend höher besteuert. Auch dies hat der BEM bere­its mehrfach einge­bracht. Allein diese bei­den Maß­nah­men wür­den dem Staat­shaushalt ins­ge­samt hohe zusät­zliche Mehrein­nah­men zuführen, die für eine ziel­gerichtete und zweck­ge­bun­dene Förderung der Neuen Mobil­ität, für den Lade­in­fra­struk­tu­raus­bau sowie für zusät­zliche Erneuer­bare-Energien-Anla­gen einge­set­zt wer­den sollten.
Die Verkehr­swende in Deutsch­land bet­rifft alle Verkehrsträger. Es ist wichtig, inter­modale Verkehrskonzepte so ambi­tion­iert wie möglich zu befördern und dabei ins­beson­dere auch den Zweirad­bere­ich, Kle­in­st­fahrzeuge und die Mikro­mo­bil­ität mit einzubeziehen. In diesem Sinne unter­stützen wir die aktuelle Forderung des Zweirad-Indus­trie-Ver­bands (ZVI) aus August 2018. Selb­stver­ständlich sind Dien­sträder eine umwelt­fre­undliche und wün­schenswerte Alter­na­tive zu Autos und tra­gen erhe­blich zur Ent­las­tung der deutschen Innen­städte bei, was vielerorts ein ohne­hin drän­gen­des The­ma ist.
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM)
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität set­zt sich dafür ein, die Mobil­ität in Deutsch­land mit dem Ein­satz Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die Ver­besserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität als nachhal­tiges, zukun­ftsweisendes und inter­modales Mobil­ität­skonzept sowie die Durch­set­zung ein­er Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf Elek­tro­mo­bil­ität. Um diese Ziele zu erre­ichen, ver­net­zt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Poli­tik und Medi­en miteinan­der, fördert die öffentliche Wahr­nehmung für eine Neue Mobil­ität und set­zt sich für die nöti­gen infra­struk­turellen Veränder­ung­en ein.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter:
www.bem-ev.de
Pressekontakt
Susanne Teufel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon 0841 940221
presse@bem-ev.de

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