BEM Best Practise : Ladeinfrastruktur für Immobilien

SAVE-THE-DATE 24.06.2021 / 16–18 Uhr / BEM Best Prac­tice / Lade­in­fra­struk­tur für Immobilien
Seit Dezem­ber 2020 haben Mieter und Immo­bilieneigen­tümer einen geset­zlichen Anspruch auf die Errich­tung von Lademöglichkeit­en in der Tief­garage oder auf dem Grund­stück des Wohn­haus­es, geregelt durch das Wohneigen­tumsmod­ernisierungs­ge­setz (WEMoG).
In der »BEM Best Prac­tise« Ver­anstal­tung beim BEM-Mit­glied­sun­ternehmen Park­strom geht es am 24.06.2021 um die Umset­zung von Lade­in­fra­struk­tur-Pro­jek­ten in der Prax­is. Worauf muss in der Pro­jek­tierungsphase beson­ders geachtet wer­den, damit Ladesys­teme erfol­gre­ich in Immo­bilien inte­gri­ert und langfristig sin­nvoll genutzt wer­den kön­nen? Dabei liegt der Fokus auf den Beson­der­heit­en, die im Zusam­men­hang mit dem Betrieb, z.B. in Wohneigen­tums­ge­mein­schaften (WEG) zu beacht­en sind. Ste­fan Pagenkopf-Mar­tin, Park­strom-Geschäfts­führer, Lade­in­fra­struk­tur-Experte und BEM-Fach­beirat stellt ein Pro­jekt aus der Prax­is vor und erk­lärt daran die wesentlichen Schritte, die für Pla­nung, Instal­la­tion und vor allem für den Betrieb von Ladesta­tio­nen notwendig sind. Offene Fra­gen und The­men kön­nen erläutert und disku­tiert werden.
Im Anschluss an die Infor­ma­tionsver­anstal­tung find­et die zweite BEM-Lounge statt. Bitte melden Sie sich dazu geson­dert an.
Die Ver­anstal­tung wird nach den aktuellen Regeln der Coro­na-Bes­tim­mung des Lan­des Berlin durchge­führt; alle Hygiene- und Abstand­sregeln wer­den vom Ver­anstal­ter einge­hal­ten. Bitte leg­en Sie einen neg­a­tiv­en Coro­na-Test-Befund vor oder weisen Sie eine voll­ständi­ge Imp­fung oder Gene­sung nach. Die Teil­nahme ist kostenfrei.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen und die Anmel­dung find­en Sie hier

Nach oben