BBH Verkehr News September 2018

27. Sep­tem­ber 2018 / Newslet­ter vom BEM-Mit­glied­sun­ternehmen BBH
Langsam wird es ernst mit der Umset­zung der Verkehr­swende in Deutsch­land. Trotz aller Bemühun­gen um effizien­tere Motoren steigen die Treib­haus­gase­mis­sio­nen des Verkehrssek­tors wieder leicht an. Infolge über­pro­por­tionaler Zunahme der Fahrleis­tung, vor allem im Straßengüter­verkehr, liegt die Gesamt­menge der in Deutsch­land von Verkehrsvorgän­gen verur­sacht­en Treib­haus­gase seit wieder über dem Ref­eren­zw­ert von 1990. Gle­ichzeit­ig wird die Belas­tung der Atem­luft mit Stick­ox­i­den in noch mehr Städten als bish­er gedacht nur noch mit drastis­chen Maß­nah­men wie Ver­bot­szo­nen für ältere Die­selfahrzeuge bekämpft wer­den kön­nen. Das Bun­desver­wal­tungs­gericht hat diese in zwei Urteilen vom 27. Feb­ru­ar dieses Jahres für rechtlich und tat­säch­lich zuläs­sig erk­lärt, und das VG hat mit Urteil vom 06.09.2018 in der Stadt Frank­furt die zeitlich gestaffelte Ein­führung von Die­selfahrver­boten sog­ar aus­drück­lich verlangt.
Aber allein mit ein­er Umstel­lung der Primärkraft­stoffe, der sog. Energiewende im Verkehr, wer­den die Prob­leme der deutschen Bal­lungsräume nicht zu bewälti­gen sein. Sowohl die erforder­liche Reduzierung der verkehrs­be­d­ingten Treib­haus­gase um etwa 42 % bis 2030 als auch die Eindäm­mung des stetig wach­senden Flächen­ver­brauchs durch zunehmende Verkehrsströme ver­lan­gen ergänzend nach ein­er voll­ständi­gen Anpas­sung des Mobil­itätsver­hal­tens. Diese sog. Verkehr­swende im engeren Sinne wird ohne ein mul­ti­modales Ange­bot auf der Grund­lage eines bedarf­s­gerecht aus­ge­baut­en ÖPNV nicht auskom­men. Dafür wieder muss der beschränkt ver­füg­bare öffentliche Raum auf andere Nutzer­grup­pen aufgeteilt wer­den als diejeni­gen, welche ihn heute mehrheitlich für sich beanspruchen. Die Rolle des Schied­srichters kann dabei nur den poli­tis­chen Ein­heit­en zukom­men, die kraft ihres selb­stver­wal­tungsrechts für die Pla­nung der Flächen­nutzung zuständig sind, und das sind gen­uin die Kommunen.
Welche rechtlichen Instru­mente den Kom­munen für eine nach­haltige Lösung der zu erwartenden Nutzungskon­flik­te zur Ver­fü­gung ste­hen und welch­es Verbesserungspo­ten­tial insoweit noch beste­ht, hat BBH im Auf­trag der Forschung­sein­heit Ago­ra Verkehr­swende in einem aktuellen Rechtsgutacht­en unter­sucht, dessen Ergeb­nisse wir Ihnen gerne vorstellen möchten.
Im Rah­men der heute schon gel­tenden Recht­slage ist uns vor dem Ver­wal­tungs­gericht Schleswig in drei Urteilen eine weit­ere Bestä­ti­gung der kom­mu­nalen Gestal­tung­shoheit über ihre eige­nen Verkehrsange­bote im Wider­stre­it gegen eigen­wirtschaftliche Konkur­ren­zanträge gelun­gen. Auch dazu und zu den Fol­gerun­gen für kün­ftige, gle­ichge­lagerte Fälle möcht­en wir Sie mit diesem ⇢ Newslet­ter genauer informieren, als dies in der Presse bish­er möglich war.
Abschließend erlauben wir uns noch den Hin­weis auf unsere nun­mehr 10. ÖPNV-Fach­ta­gung am 26.11.2018 in Köln, wozu wir Sie sehr her­zlich ein­laden möcht­en. Gen­er­althe­ma sind dort die Her­aus­forderun­gen und Chan­cen des ÖPNV bei der Ausweitung sein­er Ange­botspalette auf alter­na­tive Bedi­en­for­men, um eine voll­w­er­tige Alter­na­tive zum MIV zu bieten und Fahrver­bot­sanord­nun­gen let­ztlich zu ver­mei­den. Zusam­men mit aus­gewiese­nen Experten aus der Prax­is wollen wir disku­tieren, wo mit welchen Maß­nah­men solche Lösun­gen bere­its gelun­gen sind.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie hier
BBH News Sep­tem­ber 2018

Nach oben