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BEM-Pressemitteilung: Neuregelung bei der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern

Berlin. 03. Dezem­ber 2012. Die Lan­des­fi­nanzmin­is­ter haben die Finanzämter bun­desweit angewiesen, rück­wirk­end für das Jahr 2012 Fahrräder, Ped­elecs und eBikes wie Dienst­wä­gen nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG zu behan­deln. Bekommt der Arbeit­nehmer vom Arbeit­ge­ber ein Dien­strad gestellt, muss dieser den geld­w­erten Vorteil kün­ftig nur mit einem Prozent des Lis­ten­preis­es monatlich versteuern.

BEM eMobile Runde Hessen

Hier find­en Sie eine Über­sicht der bish­er stattge­fun­de­nen eMo­bilen Run­den in Hessen.
Gerne hal­ten wir Sie via eMail auf dem Laufend­en. Senden Sie dazu bitte eine eMail mit dem Betr­e­ff »Verteil­er eMo­bile Runde Hes­sen« an info@bem-ev.de. Die eMo­bilen Run­den in Hes­sen wer­den von der Lei­t­erin der BEM-Lan­desvertre­tung Hes­sen, Susanne Weiß, geplant und durchge­führt. Für weit­er­führende Infor­ma­tio­nen und bei Inter­esse an der Aus­rich­tung ein­er eMo­bilen Runde wen­den Sie sich gerne an Frau Weiß.

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