Seminar — Elektromobilität rechtssicher gestalten

SAVE THE DATES: BBH-Sem­i­nar / 26. März 2019 in Köln, 01. April 2019 in Berlin
Die Elek­tro­mo­bil­ität ist in Unternehmen und Kom­munen angekom­men und die Nach­frage nach rechtlich und wirtschaftlich tragfähi­gen Lade­in­fra­struk­turkonzepten und Geschäftsmod­ellen steigt. Zudem verpflicht­en EU-Vor­gaben zukün­ftig zur Ausstat­tung von Stellplätzen mit Lade­in­fra­struk­tur und auch der deutsche Geset­zge­ber beseit­igt beste­hende Hür­den für Mieter und Woh­nung­seigen­tümer. Bei der prak­tis­chen Umset­zung von Elek­tro­mo­bil­ität ist es wichtig, die Weichen von Beginn an richtig zu stellen und Fall­stricke zu ver­mei­den. Dies bet­rifft z. B. auch Indus­trie­un­ternehmen bei der Inanspruch­nahme energierechtlich­er Kostenprivilegierungen.
Unser Sem­i­nar zur Elek­tro­mo­bil­ität gibt Ihnen einen Fahrplan für die rechtliche und wirtschaftliche Aus­gestal­tung Ihrer Elek­tro­mo­bil­ität­skonzepte und deren Umset­zung an die Hand. Dabei gehen wir auch auf den Recht­srah­men für die Abrech­nung von Lade­vorgän­gen und aktuelle Förder­pro­gramme ein. Gegen­stand sind zudem Car- und Bike­shar­ing als Bestandteil von Mobil­ität­skonzepten. Die Sem­i­nare richt­en sich sowohl an Unternehmen und Kom­munen als auch an Energiev­er­sorg­er und andere Dien­stleis­ter, die (Elektro-)Mobilität in der Prax­is umset­zen bzw. Teil der Wertschöp­fungs­kette sind.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen und Termine
Das Sem­i­nar »Elek­tro­mo­bil­ität rechtssich­er gestal­ten« find­et an fol­gen­den Ter­mi­nen statt:
26. März 2019 / Köln
01. April 2019 / Berlin
11. April 2019 / München
16. Mai 2019 / Erfurt
21. Mai 2019 / Hamburg
03. Juni 2019 / Stuttgart

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