Online-Seminar zu umsatzsteuerlichen Fallstricken bei der Abrechnung von Ladesäulen

SAVE THE DATE: 25. Feb­ru­ar 2021 / KMLZ-Online-Sem­i­nar 10:00 — 10:30 Uhr / Bild © iStock.com/Panama7
Die umsatzs­teuer­liche Behand­lung des Aufladens von Elek­tro­fahrzeu­gen ist weit­er­hin umstrit­ten. Eine klare geset­zliche Regelung oder Anweisung der Finanzver­wal­tung gibt es bish­er nicht. Die unklare Recht­slage birgt umsatzs­teuer­liche Risiken für Ladesta­tions­be­treiber (Charge Point Oper­a­tor, CPO), und Mobil­itäts­be­treiber (eMo­bil­i­ty Provider, EMP). Bei ein­er unzutr­e­f­fende Abrech­nung dro­hen Nachzahlun­gen und abgaben­rechtliche Konsequenzen.
In Koop­er­a­tion mit dem BEM führt Recht­san­walt Dr. Matthias Oldiges von der KMLZ Recht­san­walts­ge­sellschaft aus München und Düs­sel­dorf durch das Sem­i­nar und ste­ht für Fra­gen zur Ver­fü­gung. Für BEM-Mit­glied­sun­ternehmen ist das Online-Sem­i­nar kostenfrei.
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PDF-Down­load: ⇢ Fly­er Ladesäulen — umsatzs­teuer­liche Fall­stricke bei der Abrechnung

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