BEM-Pressemitteilung: Monopolkommission bestätigt Behörden-Versagen im Bereich Elektromobilität – BEM: Bundesrat kann Fehler bei Ladesäulen-Verordnung jetzt beheben

06.09.2021 / BEM-Pressemitteilung
Nach­dem die Monopolkom­mis­sion in der ver­gan­genen Woche das Fehlen ein­er echt­en Mark­t­struk­tur im Bere­ich der öffentlichen Ladesäulen für Elek­troau­tos per Gutacht­en bestätigt hat, sieht der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) erhöhte Chan­cen für eine Kor­rek­tur der am 17.09.2021 vom Bun­desrat zu ver­ab­schieden­den Ladesäu­len­verord­nung. Ziel ist es, ein­fach­es Bezahlen mit gängi­gen Bezahl­meth­o­d­en zum Min­dest­stan­dard zu machen.
In ihrem 8. Sek­torgutacht­en Energie hat­te die Monopolkom­mis­sion den Wet­tbe­werb bei Ladesäulen analysiert und dabei die Lade­preise unter die Lupe genom­men. Die Auswer­tung von cir­ca 42.000 Ladepunk­ten ergab, dass oft­mals einzelne Betreiber hohe Anteile an den Ladepunk­ten in einzel­nen Regio­nen kon­trol­lieren. Dadurch seien die Strompreise an öffentlichen Ladesäulen für Elek­troau­tos oft­mals zu hoch. Durch wenige Auswe­ichal­ter­na­tiv­en ergebe sich oft »eine nicht uner­he­bliche Mark­t­macht« lokal dominieren­der Betreiber, die dann vor Ort die Preise diktieren.
Für den BEM ergibt sich daraus ein klar­er Hand­lungsauf­trag: »Es wird höch­ste Zeit, dass Geset­zge­ber und beauf­tragte Behör­den Ihrer Ver­ant­wor­tung für Umwelt und Mobil­itäts­gestal­tung nachkom­men und der Elek­tro­mo­bil­ität endlich eine Wirtschaftsstruk­tur geben«, sagte Markus Emmert, BEM-Vor­stand, zu Beginn der IAA-Woche. »Die Bemühun­gen der Fahrzeugher­steller ver­puffen, wenn die deutsche Poli­tik die Rah­menbe­din­gun­gen für Elek­tro­mo­bil­ität nicht klärt.«
Beson­ders dringlichen Hand­lungs­be­darf sieht der BEM derzeit für die Ladesäu­len­verord­nung. Der Stre­it über die richti­gen Bezahl­meth­o­d­en hat­te die Verord­nung in eine erneute Abstim­mungss­chleife geschickt, die am 17.09.2021 im Bun­desrat beschlossen wer­den und den Anschluss an die europäis­chen Nach­bar­län­der find­en soll. Hier­bei fordern die Unternehmen, dass das ein­fache Bezahlen mit gängi­gen Pay­ment-Meth­o­d­en zum Min­dest­stan­dard wird und die Def­i­n­i­tio­nen darüber klar­er wer­den, wann ein öffentlich­er Ladepunkt auch ein solch­er ist. Darüber hin­aus bedarf es ein­er entsprechen­den Preis­trans­parenz in der Ladeinfrastruktur.
Im Gesamtkonzept eines zu schaf­fend­en Mark­tkonzeptes sieht der BEM die Notwendigkeit zur Entkop­plung von Infra­struk­tur und Betrieb, wie das in anderen Net­zstruk­turen bere­its gelebte Real­ität ist. Über eine Net­zent­gel­tum­lage kön­nten Energien­et­z­be­treiber zum Auf­bau der Ladesäulen aufge­fordert und Ladesäu­len­be­treiber zur opti­mierten Nutzung der Ladesäulen einge­set­zt werden.
Rück­endeck­ung für mehr Aktiv­itäten der Bun­desnet­za­gen­tur bekommt der BEM durch ein aktuelles Urteil des EuGH eben­falls aus der ver­gan­genen Woche. Dem­nach hat sich im Stre­it zwis­chen Deutsch­land und der EU-Kom­mis­sion her­aus­gestellt, dass die Bun­desnet­za­gen­tur nicht unab­hängig genug arbeit­et, son­dern ein neues Rol­len­ver­ständ­nis mit erweit­ert­er Unab­hängigkeit benötigt. Anders aus­ge­drückt: Die Bun­desnet­za­gen­tur hat sich hin­ter der Taten­losigkeit der Bun­desregierung bis­lang zu oft ver­steckt. Dies gilt es nun zu beheben.
Das Gutacht­en der Monopolkommission
PDF — Das Gutacht­en der Monopolkomission
Zum BEM-Empfehlungss­chreiben der Ladesäulen-Verordnung
Zum BEM-Konzept der Ladesäulen-Regulierung
Zum Urteil des EuGH
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) ist ein Zusam­men­schluss von Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaftlern und Anwen­dern aus dem Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität, die sich dafür ein­set­zen, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die aktive Ver­net­zung von Wirtschaft­sak­teuren für die Entwick­lung nach­haltiger und inter­modaler Mobil­ität­slö­sun­gen, die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität und die Durch­set­zung von mehr Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antrieb­skonzepte. Der Ver­band wurde 2009 gegrün­det. Er organ­isiert 300 Mit­glied­sun­ternehmen, die ein jährlich­es Umsatzvol­u­men von über 100 Mil­liar­den Euro verze­ich­nen und über eine Mil­lion Mitar­beit­er weltweit beschäftigen.
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