BEM-Pressemitteilung: Gerichtsurteil zum Diesel-Verbot

Jet­zt haben wir den Salat
Berlin, 28. Feb­ru­ar 2018. Seit Jahren set­zen wir uns ins­beson­dere bei Poli­tik und Indus­trie dafür ein emis­sion­sarme Fahrzeugkonzepte zu fördern. Wir haben dazu unzäh­lige Vorschläge einge­bracht, wie eine Mobil­itätswende sozialverträglich umge­set­zt wer­den kann. Das aktuelle Gericht­surteil zum Die­selver­bot wäre nicht nötig gewe­sen, wenn die Poli­tik früher rich­tungsweisende Maß­nah­men ergrif­f­en hätte, anstatt beständig die deutschen OEM und ins­ge­samt fos­sile Antrieb­skonzepte zu schützen. Die Affäre zu den Schad­stoff-Gren­zw­erten zeigt ein­drucksvoll die Ver­säum­nisse der Politik.
Sicher­lich begrüssen wir ten­den­ziell alle Maß­nah­men, die im Sinne der gewün­scht­en Verkehr­swende dazu führen, den Anteil von Elek­tro­fahrzeu­gen zu erhöhen. Aber wir begrüssen solche Entschei­dun­gen nicht, wenn sie auf dem Rück­en gut­gläu­biger Autobe­sitzer umge­set­zt wer­den sollen, die sich diesen Switch in der sich ankündi­gen­den Form gar nicht leis­ten kön­nen. An dieser Stelle muss ein mas­sives Förder­pro­gramm aufge­set­zt wer­den, dass die entste­hen­den Kosten-Nachteile voll­ständig aus­gle­icht. Die Kosten für den Tausch müssen von der Indus­trie über­nom­men wer­den. Bleibt an dieser Stelle noch die Frage nach der Ver­füg­barkeit geeigneter Fahrzeuge für Pri­vat­per­so­n­en, Handw­erk­er, etc. in hohen Stückzahlen.
Wenn wir jet­zt nicht aktiv an der tat­säch­lichen Umset­zung der Mobil­itätswende arbeit­en, wer­den wir erleben, dass sich auch die näch­sten Jahre keine ern­stzunehmenden Verbesserun­gen ein­stellen wer­den. So ist es unumgänglich, bere­its jet­zt langfristige Maß­nah­men einzuleit­en, um unsere Mobil­ität bis 2050 auf CO2-neu­trale Verkehrsträger umgestellt zu haben, so wie es das Paris­er Kli­maschutz­abkom­men vor­sieht. Bei ein­er Fahrzeug-Lebens­dauer von bis zu 20 Jahren bedeutet das, dass wir spätestens ab 2030 nur noch emis­sions­freie Fahrzeuge zulassen dür­fen. Diese Maß­nahme wäre viel rich­tungsweisender, da sie der Indus­trie und dem End­ver­brauch­er einen klaren Rah­men geben würde, an dem er sich langfristig ori­en­tieren kann. Gle­ichzeit­ig sorgt man über den Sprit­preis, die Kfz-Steuer und andere Stellschrauben dafür, dass die Elek­tro­mo­bil­iät ins­ge­samt attrak­tiv­er wird.
Zusät­zlich bedarf es ein­er Regelung für den Zeitraum bis 2030. Denkbar wäre vor dem Hin­ter­grund der nun lei­der beschlosse­nen Diese­le­in­fahrver­bote in deutschen Städten beispiel­sweise eine Aus­nah­meregelung nur für Unternehmen, die ihre Fahrzeuge tur­nus­mäßig jedes Jahr um 5–10% elek­tri­fizieren. Nur diese erhal­ten im Sinne eines Bonus-Malus-Sys­tems Ein­fahrgenehmi­gun­gen für den Innen­stadt­bere­ich — und zwar für ihre gesamte Flotte. Wenn wir es dann noch schaf­fen, gemein­sam mit der Poli­tik eine von Jahr zu Jahr degres­siv aus­gelegte Dif­ferenz-Förderung für die Mehrkosten bei der Anschaf­fung zu vere­in­baren, kön­nen wir den betrof­fe­nen Unternehmen eine mach­bare, weil wirtschaftlich trag­bare, Lösung anbi­eten. Dies set­zt ein bre­ites Bünd­nis inner­halb der Branche, der Wirtschaft und ins­beson­dere der Poli­tik voraus.
Zudem muss klar sein, dass die Umstel­lung auf Elek­tro­fahrzeuge auch Zweiräder, Busse und weit­ere Verkehrsträger betr­e­f­fen muss, denn nur in einem inter­modalen Ansatz wer­den wir erfol­gre­ich eine saubere, leise und ins­ge­samt nach­haltige Neue Mobil­ität auf Basis Erneuer­bar­er Energien umset­zen kön­nen. Elek­tro­mo­bil­ität sollte als ein Baustein in ein­er inter­modalen Mobil­itäts­kette ver­standen wer­den, die ver­schiedene Verkehrsträger sin­nvoll miteinan­der verknüpft und Nutzern eine kom­fort­able Kom­binierung mehrerer Verkehrsmit­teln ermöglicht. Neben der Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität im PKW- und Zweirad­bere­ich ist hier neben Car­shar­ing-Konzepten auch der Öffentliche Nahverkehr entscheidend.
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM)
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität set­zt sich dafür ein, die Mobil­ität in Deutsch­land mit dem Ein­satz Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität als nach­haltiges und zukun­ftsweisendes Mobil­ität­skonzept und die Durch­set­zung ein­er Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antrieb­skonzepte. Um diese Ziele zu erre­ichen, ver­net­zt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Poli­tik und Medi­en miteinan­der, fördert die öffentliche Wahrnehmung für die Neue Mobil­ität und set­zt sich für die nöti­gen infra­struk­turellen Verän­derun­gen ein.

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