BEM-Arbeitsgruppen / Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Der Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM) unter­hält diverse Arbeits­grup­pen im Kon­text eMo­bil­ität. Die Arbeits­grup­pen wer­den durch die bera­tende Kom­mis­sion des Fach­beirats und Par­la­men­tarischen Beirats des BEM unter­stützt und dadurch an dem Prozess beteiligt. Der Leit­er der Arbeits­grup­pen ist Markus Emmert (Vor­stand BEM).
Mit der Anmel­dung wer­den die unten ste­hen­den Anmelde- und Teil­nah­mebe­din­gun­gen für die BEM-Arbeits­grup­pen anerkannt.

1. Anmeldung/Registrierung
Die Teil­nahme an den BEM-Arbeits­grup­pen ist für BEM-Mit­glieder und BEM-Nicht­mit­glieder möglich. Regeln und Erk­lärun­gen wer­den mit der schriftlichen Anmel­dung anerkan­nt.
1.1. Die Anmel­dung erfol­gt über ein entsprechen­des Anmelde­for­mu­lar und ist zu richt­en an: markus.emmert@bem-ev.de oder arbeitsgruppen@bem-ev.de unter Angabe der entsprechen­den Pflicht­felder.
1.2. Anmel­dun­gen bzw. Reg­istrierun­gen kön­nen nur berück­sichtigt wer­den, wenn sie voll­ständig aus­ge­füllt sind, die Bedin­gun­gen akzep­tiert wer­den und die Ein­willi­gung nach DSGVO erteilt wurde.
1.3. Dem BEM und dem Leit­er der BEM-Arbeits­grup­pen ist es ges­tat­tet, Anmel­dun­gen ohne Angabe von Grün­den abzulehnen und bere­its erfol­gte Anmel­dun­gen zurück­zunehmen.
1.4. Eine Arbeits­gruppe tagt i.d.R. min­destens vier Mal pro Jahr.
1.5. Eine Ein­ladung zu ein­er Arbeits­gruppe erfol­gt auss­chließlich über die mit der Anmel­dung angegebe­nen eMail-Adressen. Auf der BEM-Web­seite ist unter der Rubrik „BEM-Arbeits­grup­pen“ die Über­sicht neb­st den dem­nächst anste­hen­den Ter­mi­nen ersichtlich: www.bem-ev.de/ag

2. Teil­nah­me­beitrag
2.1. Der Teil­nah­me­beitrag für BEM-Mit­glieder beträgt 750,- € jährlich zzgl. geset­zlich gültiger MwSt. pro teil­nehmenden Unternehmen und gewährt den Zugang zu allen BEM-Arbeits­grup­pen sowie deren Sitzun­gen.
2.2. Der Teil­nah­me­beitrag für NICHT-BEM-Mit­glieder beträgt 1.250,- € jährlich zzgl. geset­zlich gültiger MwSt. pro teil­nehmenden Unternehmen und je Arbeits­gruppe sowie dem Zugang zu den jew­eili­gen Sitzun­gen der angemelde­ten und abgerech­neten BEM-Arbeits­gruppe.
2.3. Es kann eine Tagungspauschale pro Per­son und Sitzung erhoben wer­den, die jedoch vor Sitzungs­be­ginn und im Rah­men der ordentlichen Ein­ladung bekan­nt zu geben ist.
2.4. Dem BEM ist es ges­tat­tet, Son­der­regelun­gen, ins­beson­dere für Ver­bände und Spon­soren, zu tre­f­fen.
2.5. Zur Reg­istrierung der BEM-Arbeits­grup­pen-Sitzun­gen kann der BEM eine Tick­et­plat­tform (z.B. eventbrite.de) nutzen. Hierüber kann eine sep­a­rate Anmel­dung zur Tagung erforder­lich sein. Im Falle ein­er Tagungspauschale nach 2.3 kann die Zahlung im Falle ein­er solchen Nutzung direkt erfol­gen. Im Falle ein­er Anmel­dung über ein Por­tal wer­den die Teil­nehmer im Vor­feld via eMail informiert.

3. BEM-Arbeits­grup­pen-Sitzun­gen
3.1. Die BEM-Arbeits­grup­pen-Sitzun­gen wer­den auf der BEM-Web­seite www.bem-ev.de/ag angekündigt.
3.2. Die BEM-Arbeits­grup­pen-Sitzun­gen und die jew­eilige Agen­da wer­den via eMail an alle angemelde­ten Teil­nehmer gesendet neb­st dem Link zur Reg­istrierung oder mit Direk­tlink zum Event.
3.3. Der BEM kann die BEM-Arbeits­grup­pen als Präsenz‑, Hybrid- oder Online-Sitzung abhal­ten.
3.4. In jed­er BEM-Arbeits­gruppe gibt es eine vor­sitzende Per­son, die vom BEM ernan­nt wird. Ist nie­mand aus­drück­lich ernan­nt wor­den, so hat die lei­t­ende Per­son der BEM-Arbeits­grup­pen den Vor­sitz.
3.5. Die Teil­nehmenden der Arbeits­grup­pen kön­nen eine Arbeitsgruppensprecher*in wählen, die die Arbeits­gruppe als „Industriesprecher*in” vertritt.

4. Schließung und Änderung
4.1. Der BEM behält sich vor, weit­ere Arbeits­grup­pen einzuricht­en.
4.2. Der BEM behält sich vor, Arbeits­grup­pen zu schließen. Im Falle ein­er Schließung wer­den Teil­nah­me­beiträge anteilsmäßig zurück­er­stat­tet. (Es zählt hier­für das Ein­tritts­da­tum in eine Arbeits­gruppe.)
4.3. Der BEM behält sich das Recht vor, die Anmelde- und Teil­nah­mebe­din­gun­gen bei Bedarf zu ändern. Alle Teil­nehmenden wer­den entsprechend informiert und eine neue Ein­ver­ständ­nis­erk­lärung ange­fordert. Bei Nicht-Zus­tim­mung kann der/die jew­eilige Teil­nehmende vorüberge­hend von den BEM-Arbeits­grup­pen aus­geschlossen wer­den, bis eine gültige Ein­ver­ständ­nis­erk­lärung beim BEM vorliegt.

5. Aus­tritt und Löschung der Teil­nehmenden­dat­en
5.1. Die Teil­nehmenden kön­nen ihre Anmel­dung kündi­gen und aus der Arbeits­gruppe jed­erzeit ohne Ein­hal­tung von Kündi­gungs­fris­ten austreten.Eine bere­its bezahlte Teil­nah­mege­bühr wird nicht anteilsmäßig erstat­tet.
5.2. Der Antrag auf Löschung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en muss an die Adresse arbeitsgruppen@bem-ev.de oder postal­isch mit dem Betr­e­ff „Arbeits­grup­pen“ an Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V., Oranien­platz 5, 10999 Berlin gesendet wer­den. Die Löschung erfol­gt i.d.R. inner­halb von fünf Werk­ta­gen nach Ein­gang des Antrags beim BEM.
5.3. Gegebe­nen­falls veröf­fentlichte Kom­mentare und Beiträge der Teil­nehmenden kön­nen nicht gelöscht werden.

6. Kartell­recht und Com­pli­ance
Das deutsche und das europäis­che Kartell­recht ver­bi­eten Vere­in­barun­gen und aufeinan­der abges­timmte Ver­hal­tensweisen zwis­chen Unternehmen sowie Beschlüsse von Unternehmensvere­ini­gun­gen, welche eine spür­bare Wet­tbe­werb­s­beschränkung bezweck­en oder bewirken (sog. Kartel­lver­bot).
Vom Kartel­lver­bot freigestellt sind Vere­in­barun­gen und abges­timmte Ver­hal­tensweisen von Unternehmen sowie Beschlüsse von Unternehmensvere­ini­gun­gen, die
• zur Verbesserung der Waren­erzeu­gung oder zur Förderung des tech­nis­chen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitra­gen (sog. Effizien­zgewinne),
• die Abnehmer der Waren in angemessen­em Umfang an diesen Effizien­zgewin­nen teil­haben lassen,
• lediglich Wet­tbe­werb­s­beschränkun­gen vorse­hen, die zur Erlan­gung der Effizien­zgewinne uner­lässlich sind, und die
• nicht die Möglichkeit eröff­nen, für einen wesentlichen Teil der betr­e­f­fend­en Waren den Wet­tbe­werb auszuschalten.

7. Haf­tung
7.1. Die Teil­nahme an den Arbeits­grup­pen erfol­gt auf eigene Ver­ant­wor­tung.
7.2. Eine Haf­tung vom BEM für Schä­den der Teil­nehmenden, ein­schließlich uner­laubter Hand­lung ist aus­geschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsät­zlich­es oder grob fahrläs­siges Ver­hal­ten vom BEM, eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen oder durch eine Ver­let­zung ein­er für die Ver­trags­durch­führung wesentlichen Pflicht verur­sacht ist.

8. Daten­schutz
8.1. Der BEM erhebt, ver­ar­beit­et und nutzt die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en der Teil­nehmenden unter Ein­hal­tung der Daten­schutzge­set­ze der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land und der Daten­schutzbes­tim­mungen der EU.
8.2. Der BEM nutzt per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en der Teil­nehmenden auss­chließlich, um die Inanspruch­nahme der reg­istrierungspflichti­gen Dien­ste der BEM-Arbeits­grup­pen zu ermöglichen. In keinem Fall wird der BEM per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en zu Werbe- oder Mar­ket­ingzweck­en oder unbefugt zu anderen Zweck­en Drit­ten über­mit­teln (das heißt zum Beispiel zur Ken­nt­nis geben oder weit­ergeben).
8.3. Teil­nehmende willi­gen ein, dass der BEM ihnen postal­isch oder per eMail Infor­ma­tio­nen über die Arbeitsgruppe/n, Absprachen sowie son­stige Infor­ma­tio­nen zu den Arbeits­grup­pen zukom­men lässt.
8.4. Teil­nehmende erk­lären sich hier­mit ein­ver­standen, inner­halb der BEM-Arbeits­grup­pen ihre per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en preiszugeben.
8.5. Teil­nehmende ver­sich­ern, die Dat­en ander­er Teil­nehmenden ver­traulich zu behan­deln und nicht an Dritte weit­erzugeben.
8.6. Teil­nehmende erk­lären sich damit ein­ver­standen, dass bei Ver­anstal­tun­gen der BEM-Arbeits­grup­pen Fotoauf­nah­men gemacht wer­den und diese zum Zweck der Öffentlichkeit­sar­beit vom BEM ver­wen­det wer­den. Diese Ein­ver­ständ­nis­erk­lärung kann jed­erzeit schriftlich wider­rufen wer­den: arbeitsgruppen@bem-ev.de oder postal­isch mit dem Betr­e­ff „Arbeits­grup­pen“ an Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V., Oranien­platz 5, 10999 Berlin.
8.7. Teil­nehmende erk­lären sich ein­ver­standen, dass Sitzun­gen evtl. aufgeze­ich­net wer­den. Diese Aufze­ich­nung dienen der Pro­tokol­lierung und sind entsprechend ver­traulich zu behan­deln.
8.8. Teil­nehmende erk­lären sich ein­ver­standen, dass Unternehmensl­o­gos auf der Web­seite unter Arbeits­grup­pen sowie abge­sproch­enen Hand­outs oder zu inter­nen Zweck­en ver­wen­det wer­den darf. Hierzu stellen Teil­nehmende dem BEM ein entsprechen­des Logo dig­i­tal zur Ver­fü­gung.
8.9. Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jed­erzeit berechtigt, gegenüber dem BEM um umfan­gre­iche Auskun­ft­serteilung zu den zu Ihrer Per­son gespe­icherten Dat­en zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO kön­nen Sie jed­erzeit gegenüber dem BEM die Berich­ti­gung, Löschung und Sper­rung einzel­ner per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en ver­lan­gen. Sie kön­nen darüber hin­aus jed­erzeit ohne Angabe von Grün­den von Ihrem Wider­spruch­srecht Gebrauch machen und die erteilte Ein­willi­gungserk­lärung mit Wirkung für die Zukun­ft abän­dern oder gän­zlich wider­rufen. Sie kön­nen den Wider­ruf entwed­er postal­isch, per eMail oder per Fax an den BEM über­mit­teln.
8.10. Weit­ere Infor­ma­tio­nen ent­nehmen Sie bitte der aus­führlichen Daten­schutzerk­lärung.

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