Kategorie: Presse

Pressemitteilung des Mitgliedsunternehmens FORSEE Power

Pressemitteilung des Mitgliedsunternehmens FORSEE Power

Moissy Crayamel, 17. Feb­ru­ar 2015. Das BEM-Mit­glied­sun­ternehmen FORSEE Pow­er hat sein neues Werk im Großraum Paris in Moissy Crayamel erfol­gre­ich bezo­gen. Die Fer­ti­gungsstätte im Departe­ment Seine-et-Marne bietet 3000 Quadrat­meter Fläche von denen zwei Drit­tel der Pro­duk­tion gewid­met sind. Mit sieben­stel­li­gen Investi­tio­nen ist die Pro­duk­tion­ska­paz­ität dabei deut­lich erhöht wor­den. Somit kön­nen nun unter anderem mehr als 200 vol­lelek­trische Busse mit je 200 bis 300 kWh pro Jahr aus­gerüstet wer­den, wobei diese Zahl noch auf 500 erhöht wer­den soll. Darüber hin­aus entwick­elt der Bat­ter­iesys­tem­inte­gra­tor in dieser Fer­ti­gungsstätte auch Bat­ter­iesys­teme, die sehr häu­fige Lade- und Ent­ladezkylen sowie hohe C‑Raten unterstützen.
»Expan­sion unser­er Mit­glied­sun­ternehmen ist ein gutes Zeichen und ger­ade beim The­ma Spe­ich­er ein deut­lich­es Sig­nal, dass das The­ma eMo­bil­ität weit­er an Fahrt gewin­nt. Forsee ist und bleibt Treiber, wenn es darum geht neue Tech­nolo­gien zur Serien­reife zu brin­gen.«, so BEM-Vize-Präsi­dent Heep im Nach­gang eines Tre­f­fens in der BEM-Haupt­geschäftsstelle Berlin.

Privilegienstreit

Das Ziel ist ambi­tion­iert: Bis 2020 sollen auf Deutsch­lands Straßen eine Mil­lion Elek­tro­fahrzeuge rollen. Bish­er sind allerd­ings nur wenige dieser Fahrzeuge zu sehen. Das soll sich jet­zt ändern. Die Bun­desregierung hat deshalb einen Geset­zen­twurf (18/3418) vorgelegt, nach dem Elek­tro­fahrzeuge priv­i­legiert wer­den sollen. Dazu gehören unter anderem das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, die Ermäßi­gung bei Parkge­bühren und die Nutzung von Busspuren.

BEM-Präsident kritisiert im Verkehrsausschuss des Bundestags das EmoG

Diese Woche fand im Bun­destag eine öffentliche Anhörung des Auss­chuss­es für Verkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur zum geplanten Elek­tro­mo­bil­itäts-Gesetz (EmoG) statt. Als Experte war auch BEM-Präsi­dent Kurt Sigl vor Ort, der die Kri­tik des Bun­desver­ban­des eMo­bil­ität (BEM) am EmoG erläuterte.

BEM-Pressemitteilung: BEM-Präsident spricht zum Verkehrsausschuss des Bundestags

Berlin. 05. Feb­ru­ar 2015. Am 04. Feb­ru­ar 2015 fand im Bun­destag eine öffentliche Anhörung des Auss­chuss­es für Verkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur statt, bei der es um den Geset­zen­twurf der Bun­desregierung zur »Bevor­rech­ti­gung der Ver­wen­dung elek­trisch betrieben­er Fahrzeuge« ging. Zu den anwe­senden Experten, die von den Bun­destagsab­ge­ord­neten zum The­ma befragt wur­den, gehörte auch BEM-Präsi­dent Kurt Sigl, der die Kri­tik des Bun­desver­ban­des eMo­bil­ität am Geset­ze­sen­twurf umfassend darstellen konnte.

BEM initiiert Führerschein-Neuregelung für Elektrotransporter

Ins­beson­dere im Bere­ich der City-Logis­tik steckt großes Poten­tial für die eMo­bil­ität. Liefer­fahrten in Bal­lungs­ge­bi­eten eignen sich beson­ders für die Anwen­dung von elek­trisch betriebe­nen Fahrzeu­gen, da in ein­er Schicht viele Stopps und wenig Tourenkilo­me­ter zurück­gelegt wer­den. Neben ein­er Reduk­tion der lokalen CO2-Emis­sio­nen und der damit ein­herge­hen­den Verbesserung der Luftqual­ität in Bal­lungsräu­men geht auch das häu­fige Anfahren wesentlich geräuscharmer von stat­ten und erhöht auf diese Weise ins­ge­samt die Leben­squal­ität in unseren Städten.

eLaster mit PKW-Führerschein lenken

Berlin (e21.info) — Fahrer von elek­trisch betriebe­nen Klein­trans­portern benöti­gen kün­ftig in vie­len Fällen nur noch einen PKW-Führerschein. Erst ab einem Gewicht von mehr als 4,25 Ton­nen ist ein LKW-Führerschein der Klasse C erforder­lich. Darauf ver­weist der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM), der die Neuregelung gemein­sam mit Vertretern aus der Logis­tik- und Auto­mo­bil­branche angestoßen hatte.

Elektromobilität auf der Automechanika 2014

Angesichts der immer größeren gesellschafts- und wirtschaft­spoli­tis­chen Sicht­barkeit und Akzep­tanz der Elek­tro­mo­bil­ität set­zen die Messe Frank­furt und der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) ihre 2012 ini­ti­ierte Koop­er­a­tion im Rah­men der Messe Auto­mechani­ka (16. — 20. Sep­tem­ber 2014) fort. Vor diesem Hin­ter­grund soll das The­ma Neue Mobil­ität im gesamten Messekonzept noch mehr Gewicht erhal­ten und erst­ma­lig in ein­er eige­nen Halle gebün­delt wer­den, berichtet der BEM.

BEM-Pressemitteilung: BEM-Stellungnahme zum Elektromobilitätsgesetz

Berlin. 19. August 2014. Verkehrs- und Umwelt­min­is­teri­um haben einen gemein­samen Ref­er­ente­nen­twurf zur Bevor­rech­ti­gung der Ver­wen­dung von elek­trisch betriebe­nen Fahrzeu­gen vorgelegt. Bei dem Gesetz, das 2015 in Kraft treten soll, han­delt es sich um die Ermäch­ti­gungs­grund­lage für Städte und Gemein­den, bes­timmte Priv­i­legien für Elek­tro­fahrzeuge im Straßen­verkehr zu gewähren. Von den Priv­i­legien prof­i­tieren sollen rein bat­terieelek­trische Fahrzeuge, Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Brennstof­fzelle. Die Bun­desregierung ver­spricht sich von dem Gesetz, Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land sicht­bar zu etablieren.

BEM fordert Steuerbefreiung für umgerüstete Elektrofahrzeuge

Seit 2012 sind Elek­troau­tos, die im Zeitraum vom 18.05.2011 bis 31.12.2015 erst­ma­lig zuge­lassen wer­den, zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befre­it. Bei ein­er Zulas­sung bis zum 31.12.2020 gilt die Steuer­be­freiung für fünf Jahre. Bish­er wur­den Hal­ter von auf eAntrieb umgerüsteten Fahrzeu­gen jedoch zur Kasse gebeten. Einem Fachan­walt für Verkehrsrecht ist es nun gelun­gen, beim Finan­zamt Land­shut eine Steuer­be­freiung für ein umge­bautes Elek­tro­fahrzeug zu erwirken.

BEM-Pressemitteilung: Steuerbefreiung auch für umgerüstete Elektrofahrzeuge

Berlin. 08. Mai 2014. Seit 2012 sind Elek­troau­tos, welche im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezem­ber 2015 erst­ma­lig zuge­lassen wer­den, gemäß §3d Kaft­StG für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befre­it. Bei ein­er Zulas­sung bis zum 31. Dezem­ber 2020 gilt die Steuer­be­freiung für 5 Jahre.

Nach oben