Stadtwerke Pfarrkirchen

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Stadtwerke Pfarrkirchen

Die Regelung der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Gas, Fernwärme und Abwasser) gehört im Sinne von Art. 28 GG zum Kern der kommunalen Selbstverwaltung. Der Gemeinde obliegt es also, die Versorgung in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln. Dabei können die Versorgungsaufgaben von der Gemeinde selbst durchgeführt oder über einen “Konzessionsvertrag” auf ein fremdes Unternehmen übertragen werden.

Die Stadt Pfarrkirchen hat sich entschieden, die Aufgaben größtenteils selbst zu erfüllen. Was 1891 als kommunaler Regiebetrieb mit kameralistischer, nicht getrennter Rechnungsregelung begann, wurde in den 30er Jahren in die Form des kommunalen Eigenbetriebes mit kaufmännischem Rechnungswesen (Bilanz, Verlust- und Gewinnrechnung etc.) überführt. Die “Eigenbetriebsverordnung” des Freistaates Bayern zusammen mit der “Eigenbetriebssatzung” der Stadt Pfarrkirchen für die Stadtwerke regeln den Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Eigenbetriebes und seiner Organe (Stadtrat, Werkausschuss, Werkleitung, Bürgermeister). Neben der Form des Eigenbetriebes gibt es auch die Form der Eigengesellschaft (100% in kommunaler Hand) sowie gemischtwirtschaftliche Unternehmen – GmbH oder AG mit öffentlicher und privater Beteiligung.

Die Stadt Pfarrkirchen steht zu Ihrem Eigenbetrieb. Sie sieht durch diese Organisationsform die Versorgung, Bürgernähe, Wahrung der Bürgerinteressen und Bürgerfreundlichkeit besonders gewährleistet. Durch die enge organschaftliche Verbindung zwischen Stadt und Eigenbetrieb (über Stadtrat, Werkausschuss, Bürgermeister, Werkleiter und die Verwaltungen) können die Anliegen und Bedürfnisse der Stadt und ihrer Bürger optimal bedient werden.

Ziel der Stadtwerke ist die preiswerte, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung.

www.swpan.de

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