Experten begrüßen Elektroauto-Privilegien

Experten begrüßen weit­ge­hend Priv­i­legien für Elek­tro­fahrzeuge im Straßen­verkehr. Dies wurde deut­lich bei ein­er öffentlichen Anhörung des Auss­chuss­es für Verkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur, bei der es um einen Geset­zen­twurf der Bun­desregierung (18/3418) zur »Bevor­rech­ti­gung der Ver­wen­dung elek­trisch betrieben­er Fahrzeuge« ging.
Dadurch sollen Städte und Gemein­den ermächtigt wer­den, Priv­i­legien für Elek­tro­fahrzeuge im Straßen­verkehr zu gewähren. Dazu gehören unter anderem das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, die Ermäßi­gung bei Parkge­bühren auf öffentlichen Straßen oder Wegen und die Nutzung von Busspuren. Zur Kennze­ich­nung sollen Elek­tro­fahrzeuge auf dem Kfz-Kennze­ichen den Buch­staben »E« erhal­ten. Berück­sichtigt wer­den sollen neben reinen Elek­troau­tos auch Hybri­dau­tos mit einem max­i­malen Kohlen­diox­id-Ausstoß von 50 Gramm je Kilometer.
Timm Fuchs von der Bun­desvere­ini­gung der kom­mu­nalen Spitzen­ver­bände, zu der Deutsch­er Städte­tag, Deutsch­er Land­kreistag sowie Deutsch­er Städte- und Gemein­de­bund gehören, begrüßte »grund­sät­zlich« die Zielset­zung des Elek­tro­mo­bil­itäts-Geset­zen­twur­fes, Elek­tro­mo­bil­ität durch die Ein­führung von Nutzer­priv­i­legien im Straßen­verkehr zu fördern. Durch unter­stützende Maß­nah­men zur Mark­te­in­führung von Elek­tro­fahrzeu­gen könne ein Beitrag zur Reduzierung der Kohlen­diox­id-Emmis­sio­nen­schad­stoffe im Verkehrssek­tor geleis­tet und gle­ichzeit­ig die Abhängigkeit von Energieim­porten gesenkt werden.
Der Geset­zen­twurf könne jedoch nur in Teilen einen rechtlich gesicherten Rah­men für die Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität schaf­fen, kri­tisierte er. Pos­i­tiv sah Fuchs vor allem die Möglichkeit, im Bere­ich des Parkens Vorteile für die Elek­tro­fahrzeuge zu schaf­fen. Er betonte jedoch, dass die Entschei­dung darüber in der Hand der Städte, Land­kreise und Gemein­den »vor Ort« gehöre.
Bei der Nutzung von Busspuren gibt es bei den kom­mu­nalen Spitzen­ver­bän­den laut gemein­samer Stel­lung­nahme jedoch unter­schiedliche Auf­fas­sun­gen: Während der Städte- und Gemein­de­bund dieser pos­i­tiv gegenüber ste­ht, sehen der Deutsche Städte­tag und der Deutsche Land­kreistag darin keinen geeigneten Ansatz, die Elek­tro­mo­bil­ität zu fördern, da sie die Bemühun­gen den öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr (ÖPNV) zu beschle­u­ni­gen, kon­terkari­eren wür­den. Nur Busse, Tax­en und Kranken­trans­porte wür­den grund­sät­zlich über die erforder­lichen tech­nis­chen Ein­rich­tun­gen ver­fü­gen, um die Vor­rangschal­tun­gen bei Lichtsig­nalen zu bedienen.
Auch Kurt Sigl, Präsi­dent des Bun­desver­ban­des eMo­bil­ität, lehnte die Öff­nung der Busspuren ab, da dies zu Las­ten des ÖPNV erfol­gen würde. Dies sei keine geeignete Maß­nahme, die Bevölkerung von den Vorteilen der Elek­tro­mo­bil­ität zu überzeu­gen. Busspuren soll­ten daher auch in Zukun­ft für Elek­troau­tos tabu und allein dem ÖPNV vor­be­hal­ten sein. In eini­gen Städten seien in der Ver­gan­gen­heit bere­its Busspuren für Tax­en geöffnet wor­den, was vielerorts bere­its auf Unver­ständ­nis gestoßen sei.
Ins­ge­samt seien die im Geset­zen­twurf for­mulierten Anreize zwar grund­sät­zlich zu begrüßen, aber sie seien nicht aus­re­ichend und zu wenig ambi­tion­iert, um der Elek­tro­mo­bil­ität in Deutsch­land einen entschei­den­den Schub zu ver­lei­hen, betonte Sigl. Die Maß­nah­men wür­den viel zu spät kom­men, die Inhalte wür­den bere­its seit mehreren Jahren in der Branche disku­tiert und die Busspur-Nutzung würde seit langem von Branchen­ver­bän­den abgelehnt. Der Geset­zen­twurf sei ins­ge­samt sehr stark auf den Auto­mo­bil­bere­ich fokussiert.
Auch Mar­tin Schmitz vom Ver­band Deutsch­er Verkehrsun­ternehmen begrüßte grund­sät­zlich, dass die Bun­desregierung die E‑Mobilität fördern möchte. Aber auch er lehnte die Nutzung der Busspuren ab. Die Auf­fas­sung, es gebe nur um wenige Elek­troau­tos auf Busspuren, wider­spreche dem 2009 for­mulierten Ziel der Bun­desregierung und der Nationalen Plat­tform Elek­tro­mo­bil­ität, im Jahr 2020 eine Mil­lion Elek­tro­fahrzeuge auf Deutsch­lands Straßen zu brin­gen. Die Zukun­ft gehöre ein­er intel­li­gen­ten Verknüp­fung aller Verkehrsträger mit dem Rück­grat ÖPNV, betonte er.
Klaus Bon­hoff, Nationale Organ­i­sa­tion Wasser­stoff- und Brennstof­fzel­len­tech­nolo­gie, begrüßte, dass im Geset­zen­twurf elek­trisch betriebene Fahrzeuge und Hybrid­fahrzeuge vorge­se­hen seien. Damit bekräftige die Bun­desregierung einen tech­nolo­gie­of­fe­nen Ansatz zur Elek­tro­mo­bil­ität. Neben den vorge­se­henen Bevor­rech­ti­gun­gen seien jedoch weit­ere Maß­nah­men für eine umfan­gre­iche Umset­zung der Elek­tro­mo­bil­ität im Massen­markt notwendig. So müsse Elek­tro­mo­bil­ität wirtschaftlich attrak­tiv gemacht und eine Infra­struk­tur zum Laden der Fahrzeuge geschaf­fen wer­den. Die Nutzung von Busspuren soll nach sein­er Mei­n­ung »option­al« vorge­se­hen wer­den – die Entschei­dung darüber müsse aber bei den Städten und Gemein­den liegen.
Ins­ge­samt begrüßte auch Pro­fes­sor Hen­ning Karg­er­mann von der Nationalen Plat­tform Elek­tro­mo­bil­ität den Geset­zen­twurf. Ein den Mark­thochlauf unter­stützen­des Mark­tak­tivierung­spro­gramm sei nötig, um der Elek­tro­mo­bil­ität einen spür­baren Anschub zu geben, sich dem 1‑Mil­lion-Ziel der Bun­desregierung zu näh­ern und um eine Dynamik in der Entwick­lung der Elek­tro­mo­bil­ität weit­er­hin zu erhal­ten. Die Ini­tia­tive sei jedoch dafür nicht aus­re­ichend. Darüber hin­aus soll­ten unter anderem die Abschrei­bungsmöglichkeit­en für E‑Autos verbessert werden.
Unter­stützt wurde Karg­er­mann dabei von Kay Lin­de­mann, Ver­band der Auto­mo­bilin­dus­trie. Es müssten auch auf der Nach­frage­seite Anreize geschaf­fen wer­den, damit die Ziele der Regierung erre­icht würden.
Quelle: ⇢ ecomento.tv

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