BEM-Pressemitteilung: Steuerbefreiung auch für umgerüstete Elektrofahrzeuge

Berlin. 08. Mai 2014. Seit 2012 sind Elek­troau­tos, welche im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezem­ber 2015 erst­ma­lig zuge­lassen wer­den, gemäß §3d Kaft­StG für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befre­it. Bei ein­er Zulas­sung bis zum 31. Dezem­ber 2020 gilt die Steuer­be­freiung für 5 Jahre.
Bish­er mussten sich Hal­ter von auf Elek­troantrieb umgerüsteten Fahrzeu­gen jedoch darauf ein­stellen, den­noch zur Kasse gebeten zu wer­den. Denn viele Finanzämter vertreten die Ansicht, nach dem Umbau des Fahrzeugs könne es sich nicht mehr um eine Erstzu­las­sung han­deln, das Fahrzeug sei vorher bere­its zuge­lassen gewe­sen. Aus Sicht des Bun­desver­band eMo­bil­ität han­delt es sich dabei um eine unnötige Belas­tung der­jeni­gen, die maßge­blichen Anteil an der Mark­t­bere­itung der eMo­bil­ität haben.
Dem BEM-Mit­glied­sun­ternehmen LA-Umwelt gemein­nützige GmbH ist es nun gemein­sam mit Her­rn Recht­san­walt Kohlschmidt, Fachan­walt für Verkehrsrecht, gelun­gen, beim Finan­zamt Land­shut die Steuer­be­freiung auch für ein umge­bautes Elek­tro­fahrzeug zu erhal­ten. »Durch den Ersatz des Ver­bren­nungsmo­tors durch einen Elek­tro­mo­tor erlis­cht die Betrieb­ser­laub­nis eines Fahrzeuges. Es wird ein TÜV-Gutacht­en zur Betrieb­ser­laub­nis benötigt, auf dessen Basis dem Elek­tro­fahrzeug danach eine Zulas­sung erteilt wer­den soll. Grund­lage der Besteuerung von Kraft­fahrzeu­gen ist die Motorisierung, also Treib­stof­fart und
Schad­stof­fe­mis­sio­nen. Dementsprechend muss sich die Erstzu­las­sung auf den Motor und nicht auf das Chas­sis beziehen. Bei der Zulas­sung nach dem Umbau han­delt es sich unser­er Ansicht nach also zweifel­sohne um eine Erstzu­las­sung, welche Anspruch auf die Steuer­be­freiung gewährt«, so RA Kohlschmidt.
»Wir freuen uns, dass das Finan­zamt in Land­shut hier Ein­sicht gezeigt hat und der vernün­fti­gen Argu­men­ta­tion von Her­rn Recht­san­walt Kohlschmidt gefol­gt ist«, betont BEM-Präsi­dent Kurt Sigl und macht gle­ichzeit­ig deut­lich, dass dieser Präze­den­z­fall kün­ftig bun­desweit zum Vor­bild wer­den solle: »In Hin­blick auf die bevorste­hende Über­nahme der Kfz-Steuerver­wal­tung durch die Zol­lver­wal­tung, also durch den Bund, ab dem 01. Juli 2014 bietet sich nun die Chance, diese Hand­habung bun­desweit ein­heitlich zu übernehmen. Wir hof­fen, dass den Besitzern umge­bauter Elek­tro­fahrzeuge dadurch in Zukun­ft unnötige Diskus­sio­nen erspart bleiben«, so BEM-Präsi­dent Kurt Sigl.
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM)
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität set­zt sich dafür ein, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität als nach­haltiges, zukun­ftsweisendes und inter­modales Mobil­ität­skonzept sowie die Durch­set­zung ein­er Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf Elek­tro­mo­bil­ität. Um diese Ziele zu erre­ichen, ver­net­zt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Poli­tik und Medi­en miteinan­der, fördert die öffentliche Wahrnehmung für eine Neue Mobil­ität und set­zt sich für die nöti­gen infra­struk­turellen Verän­derun­gen ein.
Pressekon­takt
Juliane Girke
PR-Referentin
Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V
Fon 030 3464 950 92
juliane.girke@bem-ev.de
Bei Veröf­fentlichung wird um ein Belegex­em­plar gebeten.

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