BEM-Pressemitteilung: Regulierung öffentlicher Ladeinfrastruktur: BEM schlägt stärkere Verantwortung der Netzbetreiber vor

14. Juli 2020 / BEM-Pressemitteilung
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) hat im Kon­sul­ta­tionsver­fahren der Bun­desnet­za­gen­tur zur Weit­er­en­twick­lung der Net­z­zu­gangs­bes­tim­mungen im Strombere­ich die Bun­desnet­za­gen­tur eine stärkere Ein­bindung der Net­z­be­treiber für die öffentliche Lade­in­fra­struk­tur für Elek­troau­tos vorgeschla­gen. Damit der Markt zur Real­isierung der Strom-Betankung flo­ri­ert und Kosten­vorteile für die Kun­den gener­iert wer­den kön­nen, müssen nach Ansicht der Bun­desnet­za­gen­tur Infra­struk­tur und Ser­vice getren­nt wer­den. Ähn­lich wie bei Schiene und Bahn oder Kabel und Telekom­mu­nika­tion braucht es in der Elek­tro­mo­bil­ität eine starke Infra­struk­tur, für die der Bun­desver­band in ein­er Stel­lung­nahme jet­zt die Net­z­be­treiber vorgeschla­gen hat.
Das bedeutet, dass die Ver­ant­wortlichkeit der Instal­la­tion, des Anschlusses als auch der Net­z­in­te­gra­tion mit den aus­re­ichen­den erneuer­baren Energiean­teilen in den Ver­ant­wor­tungs­bere­ich der Energiebranche (Net­z­be­treiber) fällt und dazu verpflichtet, die Grund­ver­sorgung zu gewährleis­ten. Die Menge, die Auswahl der Ladepunk­te sowie die Stan­dorte sollen nach Ansicht des BEM in Absprache mit der Bun­desnet­za­gen­tur und dem Mark­thochlauf abges­timmt und vere­in­bart wer­den. Dazu bedarf es eines Flächen­planes, der den urba­nen und ländlichen Bere­ich als auch die Bedarfe der Schnel­l­lade­fähigkeit für Langstreck­en abdeckt. Die Net­z­be­treiber sollen ermächtigt wer­den, die notwendi­gen Kosten für Hard­ware, Pla­nung, Instal­la­tion und Net­zan­schluss durch eine all­ge­meine Net­zent­gel­tum­lage zu refi­nanzieren. Der Betrieb der Ladepunk­te kann aus­geschrieben wer­den, der Zugang zum Betrieb ist schnittstel­lenun­ab­hängig zur Ver­fü­gung zu stellen. Ser­vice- und Mietent­gelte sind zulässig.
Das BEM-Konzept fol­gt den geset­zlichen Vor­gaben der EU. Auch die über­ar­beit­ete Strom-Bin­nen­mark­trichtlin­ie (EU) 2019/944 sieht in Art. 33 Absatz 2 vor, dass die Net­z­be­treiber unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen nach Durch­führung eines Auss­chrei­bungsver­fahrens Ladepunk­te entwick­eln, ver­wal­ten oder betreiben dür­fen. Insofern ist der Geset­zge­ber gefragt, diese europäis­chen Vor­gaben wie auch die Vor­gaben der Richtlin­ie 2014/94/EU über den Auf­bau der Infra­struk­tur für alter­na­tive Kraft­stoffe (AFI-Richtlin­ie) entsprechend umzuset­zen. Der BEM gren­zt sich zu Mod­ellen ab, wonach auss­chließlich etwa Auto­mo­bil­her­steller bzw. Stro­man­bi­eter die Infra­struk­tur betreiben. Durch ihre Tätigkeit sieht der Mobil­itätsver­band die Gefahr, dass es zu Abgren­zun­gen gegenüber Nichtkun­den und zu monopo­lar­ti­gen Preisauf­schlä­gen an wichti­gen Knoten­punk­ten kom­men kann. Gle­ichzeit­ig kön­nte auch der flächen­deck­ende Auf­bau von Lade­in­fra­struk­tur gefährdet sein, da solche Anbi­eter Ladepunk­te nur dort erricht­en, wo sie Gewinn versprechen.
Nach Ansicht des BEM sollte das Ziel darin liegen, dass jedes e‑Fahrzeug an jedem öffentlichen Ladepunkt in Deutsch­land mit max­i­maler Preis­trans­parenz und diskri­m­inierungs­frei bei Steck­er, Zahlungsmit­tel und Zugang während eines Ad-hoc-Lade­vor­gangs (nicht zwin­gend mit App) Strom bekom­men kann. Ins­ge­samt sieht der Ver­band in den kom­menden zehn Jahren einen zusät­zlichen Bedarf von 400.000 Ladepunk­ten neben den derzeit rund 28.000 Ladepunk­ten. Der dafür erforder­liche Investi­tions­be­darf liegt bei rund 9,3 Mil­liar­den Euro.
»Was sich nach viel Geld anhört, ist im Ver­gle­ich zu anderen Infra­struk­tur­pro­jek­ten ein kostengün­stiger und vertret­bar­er Aufwand«, sagte Kurt Sigl, Präsi­dent des Bun­desver­ban­des eMo­bil­ität am Dien­stag zur Stel­lung­nahme. »Allein die jährlichen Sub­ven­tio­nen für Diesel von rund 7 Mrd. Euro wür­den genü­gen, um der Elek­tro­mo­bil­ität zum Durch­starten zu ver­helfen. Diese neue Mit­telver­wen­dung für die Lade­in­fra­struk­tur wäre eine kluge und auch fäl­lige Investi­tion, um den Kon­flikt aus CO2-Besteuerung und sub­ven­tion­iertem Kraft­stoff-Ver­brauch endlich zu lösen.«
»Die Ladesäule verbindet die bis­lang getren­nten Branchen Auto­mo­bil­ität und Energiewirtschaft in völ­lig neuer Art und Weise, wodurch ein Markt entste­ht, der klug organ­isiert sein will«, so Markus Emmert, Arbeits­grup­pen­leit­er beim BEM. »Die Elek­tro­mo­bil­ität sollte sich wie jede andere Tech­nolo­gie wirtschaftlich selb­st­ständig tra­gen und solide Geschäftsmod­elle schaf­fen, weshalb den Rah­menbe­din­gun­gen des Mark­tes eine zen­trale Rolle zukommt.«
Neben der Bun­desnet­za­gen­tur beschäftigt sich seit let­zter Woche auch das Bun­deskartel­lamt mit der öffentlichen Lade­in­fra­struk­tur für Elek­tro­fahrzeuge. In der noch frühen Phase der Mark­ten­twick­lung will die Auf­sichts­be­hörde struk­turelle Wet­tbe­werb­sprob­leme iden­ti­fizieren, um Beitrag zu einem erfol­gre­ichen Aus­bau zu leis­ten. Der BEM begrüßte die ein­geleit­ete Sek­tore­nun­ter­suchung ausdrücklich.
PDF-Down­load: ⇢ Reg­ulierung öffentlich­er Lade­in­fra­struk­tur: BEM schlägt stärkere Ver­ant­wor­tung der Net­z­be­treiber vor
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität (BEM) ist ein Zusam­men­schluss von Unternehmen, Insti­tu­tio­nen, Wis­senschaftlern und Anwen­dern aus dem Bere­ich der Elek­tro­mo­bil­ität, die sich dafür ein­set­zen, die Mobil­ität in Deutsch­land auf Basis Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die aktive Ver­net­zung von Wirtschaft­sak­teuren für die Entwick­lung nach­haltiger und inter­modaler Mobil­ität­slö­sun­gen, die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität und die Durch­set­zung von mehr Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf emis­sion­sarme Antrieb­skonzepte. Der Ver­band wurde 2009 gegrün­det. Er organ­isiert 300 Mit­glied­sun­ternehmen, die ein jährlich­es Umsatzvol­u­men von über 100 Mil­liar­den Euro verze­ich­nen und über eine Mil­lion Mitar­beit­er weltweit beschäftigen.
Pressekon­takt
Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V.
Oranien­platz 5, 10999 Berlin
Fon 030 8638 1874
presse@bem-ev.de

Nach oben