BEM-Pressemitteilung: Neuregelung bei der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern

1%-Regel für Dien­st­fahrzeuge gilt ab sofort auch für Fahrräder, Ped­elecs und eBikes.
Berlin. 03. Dezem­ber 2012. Die Lan­des­fi­nanzmin­is­ter haben die Finanzämter bun­desweit angewiesen, rück­wirk­end für das Jahr 2012 Fahrräder, Ped­elecs und eBikes wie Dienst­wä­gen nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG zu behan­deln. Bekommt der Arbeit­nehmer vom Arbeit­ge­ber ein Dien­strad gestellt, muss dieser den geld­w­erten Vorteil kün­ftig nur mit einem Prozent des Lis­ten­preis­es monatlich versteuern.
»Da die bis dato gel­tende Regelung die Ver­bre­itung von Elek­tro­fahrzeu­gen als Dien­st­fahrzeuge bis­lang behin­derte, haben wir die Ini­tia­tive unseres Mit­glied­sun­ternehmens LeaseR­ad zur Neuregelung der Besteuerung von Dienst-Fahrrädern gern aktiv unter­stützt und freuen uns über die nun einge­führte steuer­liche Neuregelung«, so BEM-Mar­ket­ingvor­stand Chris­t­ian Heep.
»In einem Brief an die zuständi­gen Abteilungsleit­er des Bun­desmin­is­teri­ums der Finanzen, des Bun­desmin­is­teri­ums für Verkehr, Bau und Stad­ten­twick­lung sowie an das Bun­desmin­is­teri­um für Umwelt, Naturschutz und Reak­tor­sicher­heit haben wir im Juli 2012 gemein­sam mit LeaseR­ad, dem All­ge­meinen Deutschen Fahrrad-Club (adfc), dem Bun­des­deutschen Arbeit­skreis für Umwelt­be­wußtes Man­age­ment e.V. (B.A.U.M.), dem Bun­desver­band Solare Mobil­ität e.V. (bsm), dem Ver­band Ser­vice Fahrrad (VSF) und dem Verkehrsclub Deutsch­land (VCD) auf die Prob­lematik aufmerk­sam gemacht und angeregt, von der Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG Gebrauch zu machen und gemein­sam mit den Lan­des­fi­nanzmin­is­te­rien eine bun­de­sein­heitliche Fest­set­zung des Sach­bezuges eines Fahrrades/Pedelecs vorzunehmen«, erk­lärt Heep und macht deut­lich, welche pos­i­tiv­en Auswirkun­gen die aktuelle Entschei­dung auf die gesamte Branchen haben wird.
»Durch die Neuregelung wurde ein aktives Zeichen zur Förderung alter­na­tiv­er Fort­be­we­gungsmöglichkeit­en geset­zt. Wir sind sich­er, dass diese Entschei­dung die Attrak­tiv­ität des Ein­satzes von Fahrrädern/Pedelecs in Fir­men, Ver­wal­tun­gen und Organ­i­sa­tio­nen deut­lich erhöhen wird. Damit wurde jet­zt ein ein­fach­er, kostengün­stiger und sehr wirkungsvoller Schritt in Rich­tung der umwelt‑, verkehrs- und gesund­heit­spoli­tis­chen Ziele der Bun­desregierung gemacht«, betont Hol­ger Tumat, Geschäfts­führer der LeaseR­ad GmbH.
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität set­zt sich für die Ver­bre­itung ein­er nach­halti­gen und zukun­fts­fähi­gen Neuen Mobil­ität ein. Um dieses Ziel zu erre­ichen, ist neben der Umstel­lung auf Elek­tro­mo­bil­ität ins­beson­dere auch eine intel­li­gente Verbindung der Verkehrsträger notwendig, die den Ein­satz von Zweirädern als Alter­na­tive zum Auto­mo­bil berücksichtigt.
Über den Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V. (BEM)
Der Bun­desver­band eMo­bil­ität set­zt sich dafür ein, die Mobil­ität in Deutsch­land mit dem Ein­satz Erneuer­bar­er Energien auf Elek­tro­mo­bil­ität umzustellen. Zu den Auf­gaben des BEM gehört die Verbesserung der geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen für den Aus­bau der eMo­bil­ität als nach­haltiges und zukun­ftsweisendes Mobil­ität­skonzept und die Durch­set­zung ein­er Chan­cen­gle­ich­heit bei der Umstel­lung auf Elek­tro­mo­bil­ität. Um diese Ziele zu erre­ichen, ver­net­zt der BEM die Akteure aus Wirtschaft, Poli­tik und Medi­en miteinan­der, fördert die öffentliche Wahrnehmung für Elek­tro­mo­bil­ität und set­zt sich für die nöti­gen infra­struk­turellen Verän­derun­gen ein.
Pressekon­takt
Juliane Girke
PR-Referentin
Bun­desver­band eMo­bil­ität e.V
Fon 030 8961 0800
juliane.girke@bem-ev.de
Bei Veröf­fentlichung wird um ein Belegex­em­plar gebeten.

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